Service und Formulare für Versicherte
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Ihre neue Anschrift melden Sie uns bitte über dieses Formular. Haben Sie ein weiteres Anliegen, nutzen Sie dafür bitte die entsprechenden Formulare weiter unten.
Ihre Anschrift können Sie auch ganz bequem über das Kundenportal ändern.
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Ihr Name hat sich geändert? Teilen Sie uns mit diesem Formular Ihren neuen Namen mit. Senden Sie uns das Formular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einem amtlichen Nachweis (Kopie) zu.
Ihren Namen können Sie auch ganz bequem über das Kundenportal aktualisieren.
Änderung der Kontodaten
Wenn sich Ihre Kontodaten geändert haben, teilen Sie uns das bitte mit. Nutzen Sie dafür dieses Formular. Senden Sie es bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.
Im Kundenportal können Sie uns Ihre neue Kontoverbindung auch ganz einfach mitteilen.
Informationen zu Ihrer Versorgung
Renteninformation
Wie entwickelt sich Ihre zukünftige BVV-Rente
Den Stand Ihrer BVV-Versorgung können Sie Ihrer jährlichen Renteninformation entnehmen. Mehr Details erhalten Sie im Kundenportal. Einen Überblick über die Inhalte der Renteninformation finden Sie hier:
Berechnungen zu Ihrer Versorgung
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Sie wünschen eine Hochrechnung Ihrer BVV-Versorgung? Dann füllen Sie bitte dieses Formular aus.
Beachten Sie bitte: Möchten Sie uns eine neue Adresse mitteilen, nutzen Sie bitte das Formular weiter oben unter "Adressänderung". Hierfür benötigen wir gesonderte Angaben.
Steuern und Sozialabgaben
Die Rente, die Sie später von uns erhalten, ist eine Brutto-Rente. Hiervon sind Steuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Formulare und Informationen
Anträge, Infoblätter und mehr
Bedingungen, Jahresberichte etc.
Rechengrößen
Im Überblick
Beiträge an eine Pensionskasse
| Steuerfrei nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG (8 Prozent der BBG* der allgemeinen Rentenversicherung) | 8.112 EUR | jährlich |
| 676 EUR | monatlich | |
| davon sozialversicherungsfrei (4 Prozent der BBG* der allgemeinen Rentenversicherung) | 4.056 EUR | jährlich |
| 338 EUR | monatlich | |
| Pauschal versteuert nach 40b EStG a.F. (für Altzusagen - Vertrag wurde vor 2005 geschlossen) | 1.752 EUR | jährlich |
| 146 EUR | monatlich | |
| Sofern Sie die Pauschalversteuerung nutzen, mindert sich der genannte steuerfreie Höchstbetrag um den umgewandelten Betrag. * BBG = Beitragsbemessungsgrenze 2026 | ||
Um die vollen Riester-Zulagen zu erhalten, müssen 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Vertrag eingezahlt werden. Sparer, die weniger in den Vertrag einzahlen, bekommen die Riester-Zulagen anteilig.
Der staatlich geförderte Höchstbetrag beträgt 2.100 Euro pro Jahr einschließlich der Zulagen. Der Mindestbeitrag beträgt 60 Euro pro Jahr, um im Rahmen der Riester-Rente eine staatliche Zulage zu erhalten.
| Mindesteigenbeitrag | 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich Zulage |
| Steuerlich abzugsfähiger Höchstbetrag | 2.100 EUR (jährlich) |
| Sockelbetrag | 60 EUR (jährlich) |
| Grundzulage | 175 EUR (jährlich) |
| Kinderzulage | 185 EUR für Kinder geboren vor 2008 (jährlich) |
| 300 EUR für Kinder geboren ab 2008 (jährlich) | |
| Berufseinsteigerbonus | 200 EUR einmalige Zulage für unter 25-Jährige |
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