Vertragsservice
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Adressänderung
Ihre neue Anschrift nehmen wir über dieses Formular entgegen. Haben Sie ein weiteres Anliegen, nutzen Sie dafür bitte die entsprechenden anderen Formulare.
Namensänderung
Ihr Name hat sich geändert? Gern können Sie uns mit dem Änderungsformular Ihren neuen Namen mitteilen. Senden Sie uns das Formular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einen amtlichen Nachweis (Kopie) per Post oder Fax zu.
Änderung der Kontodaten
Wenn sich Ihre Kontodaten geändert haben, teilen Sie uns das bitte mit. Nutzen Sie dafür das Formular "Änderung SEPA-Lastschriftmandat" und schicken Sie es ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.
Auskünfte zu Ihrer Versorgung
Hochrechnung anfordern
Ab sofort können Sie Berechnungen im Kundenportal selbst durchführen! Tragen Sie Ihren gewünschten Rentenbeginn ein und erhalten Sie direkt das Ergebnis.
Sie wollen eine Hochrechnung Ihrer BVV-Versorgung zugesandt bekommen? Dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus.
Möchten Sie uns eine neue Adresse mitteilen, nutzen Sie bitte das untere Kontaktformular, da wir hierfür gesonderte Angaben benötigen.
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Kontaktformular für eine Adressänderung
Steuern und Sozialabgaben
Die Rente, die Sie später von uns erhalten, ist eine Brutto-Rente. Hiervon gehen Steuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge ab.
Formulare
Anträge, Infoblätter und mehr
stehen Ihnen unter "Formulare" zur Verfügung.
Rechengrößen
Im Überblick
Beiträge an eine Pensionskasse
Steuerfrei nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG (8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) | 6.816 EUR | jährlich |
568 EUR | monatlich | |
davon sozialversicherungsfrei (4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) | 3.408 EUR | jährlich |
284 EUR | monatlich | |
Pauschal versteuert nach 40b EStG a.F. (für Altzusagen - Vertrag wurde vor 2005 geschlossen) | 1.752 EUR | jährlich |
146 EUR | monatlich | |
Sofern Sie die Pauschalversteuerung nutzen, mindert sich der genannte steuerfreie Höchstbetrag um den umgewandelten Betrag. |
Um die vollen Riester-Zulagen zu erhalten, müssen 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Vertrag eingezahlt werden. Sparer, die weniger in den Vertrag einzahlen, bekommen die Riester-Zulagen anteilig.
Der staatlich geförderte Höchstbetrag beträgt 2.100 Euro pro Jahr einschließlich der Zulagen. Der Mindestbeitrag beträgt 60 Euro pro Jahr, um im Rahmen der Riester-Rente eine staatliche Zulage zu erhalten.
Mindesteigenbeitrag | 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich Zulage |
Steuerlich abzugsfähiger Höchstbetrag | 2.100 EUR (jährlich) |
Sockelbetrag | 60 EUR (jährlich) |
Grundzulage | 175 EUR (jährlich) |
Kinderzulage | 185 EUR für Kinder geboren vor 2008 (jährlich) |
300 EUR für Kinder geboren ab 2008 (jährlich) | |
Berufseinsteigerbonus | 200 EUR einmalige Zulage für unter 25-Jährige |
Kennzahlen des BVV
Kennzahlen zum BVV und Informationen zur Kapitalanlage haben wir Ihnen hier zusammengestellt: