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Service und Formulare für Versicherte

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Ihre neue Anschrift nehmen wir über dieses Formular entgegen. Haben Sie ein weiteres Anliegen, nutzen Sie dafür bitte die entsprechenden anderen Formulare.

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Ihr Name hat sich geändert? Gern können Sie uns mit dem Änderungsformular Ihren neuen Namen mitteilen. Senden Sie uns das Formular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einen amtlichen Nachweis (Kopie) per Post oder Fax zu.

Auch Ihren Namen können Sie ganz bequem über das Kundenportal aktualisieren.

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Wenn sich Ihre Kontodaten geändert haben, teilen Sie uns das bitte mit. Nutzen Sie dafür das Formular "Änderung SEPA-Lastschriftmandat" und schicken Sie es ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.

Im Kundenportal können Sie uns über den Menüpunkt "Meine Daten" Ihre neue Kontoverbindung ganz einfach mitteilen.

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Auskünfte zu Ihrer Versorgung

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Damit Sie immer einen Überblick über den Stand Ihrer BVV-Versorgung behalten, erhalten jährlich Ihre Renteninformation. Mehr Details dazu erfahren Sie hier:

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Adressänderung

Auch eine Adressänderung können Sie uns bequem über das Kundenportal mitteilen. Sollten Sie jedoch noch nicht angemeldet sein, vergewissern Sie sich, dass uns Ihre aktuelle Anschrift vorliegt, da Sie die Zugangscode per Post von uns erhalten. Das entsprechende Formular haben steht Ihnen hier zur Verfügung.

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Steuern und Sozialabgaben

Die Rente, die Sie später von uns erhalten, ist eine Brutto-Rente. Hiervon gehen Steuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge ab.

Mehr zu diesem Thema

Formulare

Anträge, Infoblätter und mehr

stehen Ihnen unter "Formulare" zur Verfügung.

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Rechengrößen

Im Überblick

Steuerfrei nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG
(8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze)
7.008 EUR jährlich
584 EUR monatlich
davon sozialversicherungsfrei
(4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze)
3.504 EUR jährlich
292 EUR monatlich
Pauschal versteuert nach 40b EStG a.F.
(für Altzusagen - Vertrag wurde vor 2005 geschlossen)
1.752 EUR jährlich
146 EUR monatlich
Sofern Sie die Pauschalversteuerung nutzen, mindert sich der genannte steuerfreie Höchstbetrag um den umgewandelten Betrag.

Um die vollen Riester-Zulagen zu erhalten, müssen 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Vertrag eingezahlt werden. Sparer, die weniger in den Vertrag einzahlen, bekommen die Riester-Zulagen anteilig.

Der staatlich geförderte Höchstbetrag beträgt 2.100 Euro pro Jahr einschließlich der Zulagen. Der Mindestbeitrag beträgt 60 Euro pro Jahr, um im Rahmen der Riester-Rente eine staatliche Zulage zu erhalten.

Mindesteigenbeitrag 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich Zulage
Steuerlich abzugsfähiger Höchstbetrag 2.100 EUR (jährlich)
Sockelbetrag 60 EUR (jährlich)
Grundzulage 175 EUR (jährlich)
Kinderzulage 185 EUR für Kinder geboren vor 2008 (jährlich)
300 EUR für Kinder geboren ab 2008 (jährlich)
Berufseinsteigerbonus 200 EUR einmalige Zulage für unter 25-Jährige

Kennzahlen des BVV

Kennzahlen zum BVV und Informationen zur Kapitalanlage haben wir Ihnen hier zusammengestellt: