Service und Formulare für Versicherte

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Wenn sich Ihre Kontodaten geändert haben, teilen Sie uns das bitte mit. Nutzen Sie dafür das Formular "Änderung SEPA-Lastschriftmandat" und schicken Sie es ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.

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Wie entwickelt sich Ihre zukünftige BVV-Rente

Damit Sie immer einen Überblick über den Stand Ihrer BVV-Versorgung behalten, erhalten Sie jährlich Ihre Renteninformation. Mehr Details erhalten Sie im Kundenportal. Einen Überblick über die Inhalte der Renteninformation sind hier für Sie zusammengestellt:

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Steuern und Sozialabgaben

Die Rente, die Sie später von uns erhalten, ist eine Brutto-Rente. Hiervon gehen Steuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge ab.

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Formulare

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stehen Ihnen unter "Formulare" zur Verfügung.

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Rechengrößen

Im Überblick

Steuerfrei nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG
(8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze)
7.248 EUR jährlich
604 EUR monatlich
davon sozialversicherungsfrei
(4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze)
3.624 EUR jährlich
302 EUR monatlich
Pauschal versteuert nach 40b EStG a.F.
(für Altzusagen - Vertrag wurde vor 2005 geschlossen)
1.752 EUR jährlich
146 EUR monatlich
Sofern Sie die Pauschalversteuerung nutzen, mindert sich der genannte steuerfreie Höchstbetrag um den umgewandelten Betrag.

Um die vollen Riester-Zulagen zu erhalten, müssen 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Vertrag eingezahlt werden. Sparer, die weniger in den Vertrag einzahlen, bekommen die Riester-Zulagen anteilig.

Der staatlich geförderte Höchstbetrag beträgt 2.100 Euro pro Jahr einschließlich der Zulagen. Der Mindestbeitrag beträgt 60 Euro pro Jahr, um im Rahmen der Riester-Rente eine staatliche Zulage zu erhalten.

Mindesteigenbeitrag 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich Zulage
Steuerlich abzugsfähiger Höchstbetrag 2.100 EUR (jährlich)
Sockelbetrag 60 EUR (jährlich)
Grundzulage 175 EUR (jährlich)
Kinderzulage 185 EUR für Kinder geboren vor 2008 (jährlich)
300 EUR für Kinder geboren ab 2008 (jährlich)
Berufseinsteigerbonus 200 EUR einmalige Zulage für unter 25-Jährige

Kennzahlen des BVV

Kennzahlen zum BVV und Informationen zur Kapitalanlage haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

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