BVV - Altersversorgung für die Finanzwirtschaft
Erteilen Sie Ihre Vollmacht bis einschließlich 18.06.2026
Mit einer laufenden BVV-Versorgung sind Sie stimmberechtigt auf der diesjährigen Mitgliederversammlung. Dieses Stimmrecht können Sie per Vollmacht übertragen – am einfachsten online.
Wie gewohnt im Sommer: PSV-Testat für Unternehmen
Das Kurztestat für die Meldung an den PSVaG senden wir Mitgliedsunternehmen wie gewohnt per Post zu. Der Versand erfolgt automatisch. Sie müssen dazu nichts veranlassen.