Mehr Rente durch Entgeltumwandlung
Möchten Sie sich auch im Alter Ihre Wünsche erfüllen, ist eine ergänzende Altersvorsorge die richtige Wahl. Und beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung unterstützt Sie sogar der Staat, denn Sie können in der Beitragsphase Steuern und Sozialabgaben sparen.
So funktioniert es
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, einen Teil Ihres Einkommens in eine betriebliche Altersversorgung beim BVV zu investieren. Ihr Arbeitgeber überweist die Beiträge direkt von Ihrem Bruttoeinkommen an den BVV. Dabei sind die Beiträge an eine Pensionskasse 2026 bis zu 676 Euro monatlich steuer- und bis zu 338 Euro sozialabgabenfrei.
Auch Ihre vermögenswirksamen Leistungen („VL“ - in der Regel 40 Euro monatlich) können Sie für eine Altersvorsorge beim BVV nutzen.
- Nutzen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen steuer- und sozialabgabenfrei für die BVV-Altersversorgung!
Es funktioniert ganz einfach:
Sie teilen Ihrer Personalabteilung mit, dass Sie künftig Ihre vermögenswirksamen Leistungen für Ihre BVV-Altersversorgung nutzen möchten.
Dabei gilt das gleiche Prinzip wie bei der Entgeltumwandlung.
Ihre Vorteile
- Ausschöpfen von hohen Steuervorteilen
- Auszahlung Ihrer Rente erfolgt ein Leben lang
- Attraktives Beitrags-/Leistungsverhältnis unserer Produkte
- Keine Provisions- und Abschlusskosten
Produkte
Nähere Informationen zu den Produkten finden Sie in unseren Infoblättern:
Ihre Altersvorsorge im Vordergrund:
Produkt-Rechner
Hier können Sie beide Produkte berechnen:
- BVV Altersvorsorge für eine lebenslange Altersrente
- BVV Kompaktvorsorge mit der Dreifachabsicherung
Ihr Weg zur Entgeltumwandlung
- Produkt wählen
- Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber
Die Entgeltumwandlung vereinbaren Sie mit Ihrer Personalabteilung. Diese überweist auch die Beiträge. - Vertragsunterlagen
Nachdem Sie Ihr Arbeitgeber beim BVV angemeldet hat, erhalten Sie von uns Ihre Vertragsunterlagen. Einmal im Jahr senden wir Ihnen eine Renteninformation. Damit wissen Sie immer, wo Sie mit Ihrer Versorgung stehen.
Telefonische Beratung gewünscht?
Um eine Beratung für Ihre Entgeltumwandlung per Telefon zu vereinbaren, wählen Sie im Terminkalender den von Ihnen gewünschten Termin aus - unsere Vorsorge-Experten rufen Sie dann zum ausgewählten Termin an.
Steuern und Sozialabgaben
Beitrags-/Rentenphase
Der Gesetzgeber fördert die betriebliche Altersversorgung.
Beiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung an eine Pensionskasse sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steuerfrei. Bis zu 4 Prozent der BBG sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Hierbei werden jedoch erst die Arbeitgeberbeiträge berücksichtigt.
Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sind zu versteuern sowie beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
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