Entgeltumwandlung

Mehr Rente durch Entgeltumwandlung

Möchten Sie sich auch im Alter Ihre Wünsche erfüllen, ist eine ergänzende Altersvorsorge die richtige Wahl. Und beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung unterstützt Sie sogar der Staat, denn Sie können in der Beitragsphase Steuern und Sozialabgaben sparen.

So funktioniert es

Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber einen Teil Ihres Einkommens in eine betriebliche Altersversorgung beim BVV zu investieren. Ihr Arbeitgeber überweist die Beiträge direkt von Ihrem Bruttoeinkommen an den BVV. Dabei sind die Beiträge an eine Pensionskasse in 2024 bis zu 604 Euro monatlich steuer- und bis zu 302 Euro sozialabgabenfrei.

Auch Ihre vermögenswirksamen Leistungen („VL“ - in der Regel 40 Euro monatlich) können Sie für eine Altersvorsorge beim BVV nutzen.

  • Seien Sie clever und nutzen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen steuer- und sozialabgabenfrei für die Altersversorgung beim BVV.

Es funktioniert ganz einfach:

Sie teilen Ihrer Personalabteilung mit, dass Sie künftig Ihre vermögenswirksamen Leistungen für Ihre Altersversorgung im BVV nutzen möchten.

Dabei gilt das gleiche Prinzip wie bei der Entgeltumwandlung.

Ihre Vorteile

  • Ausschöpfen von hohen Steuervorteilen
  • Auszahlung Ihrer Rente erfolgt ein Leben lang
  • Attraktives Beitrags-/Leistungsverhältnis unserer Produkte
  • Keine Provisions- und Abschlusskosten

Produkte

Nähere Informationen zu den Produkten finden Sie in unseren Infoblättern:

Ideal für Familien:

Produkt-Rechner

Zwei Produkte stehen Ihnen für eine Berechnung zur Wahl:

  • BVV Altersvorsorge für eine lebenslange Altersrente

Altersvorsorge

  • BVV Kompaktvorsorge mit der Dreifachabsicherung: Lebenlange Altersrente, Hinterbliebenenrente und Invaliditätsrente

Kompaktvorsorge

Steuervorteils-Rechner

Ihr Bruttogehalt verringert sich, wenn Sie sich für eine Entgeltumwandlung entscheiden. Dadurch können Sie Steuern sparen. Berechnen Sie Ihren Steuervorteil.

Steuervorteil berechnen

Ihr Weg zur Entgeltumwandlung

  • Produkt wählen
  • Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber
    Die Entgeltumwandlung vereinbaren Sie mit Ihrer Personalabteilung. Diese überweist auch die Beiträge.
  • Vertragsunterlagen
    Nachdem Sie Ihr Arbeitgeber beim BVV angemeldet hat, senden wir Ihnen Ihre Verstragsunterlagen zu. Einmal im Jahr erhalten Sie von uns eine Renteninformation. Damit wissen Sie immer, wo Sie mit Ihrer Versorgung stehen.

Telefonische Beratung gewünscht?

Um eine Beratung für Ihre Entgeltumwandlung per Telefon zu vereinbaren, wählen Sie im Terminkalender ganz einfach den von Ihnen gewünschten Termin aus - unsere Vorsorge-Experten rufen Sie dann zum ausgewählten Termin an.

Telefon-Termin vereinbaren

Steuern und Sozialabgaben

Beitrags-/Leistungsphase

Betriebliche Altersversorgung wird vom Gesetzgeber gefördert. Beiträge an eine Pensionskasse sind bis zu 8 Prozent der BBG steuerfrei. Bis zu 4 Prozent der BBG sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Arbeitnehmerbeiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung

Im Rahmen einer Entgeltumwandlung können Sie – innerhalb der genannten Höchstgrenzen, gegebenenfalls unter Anrechnung von Arbeitgeberbeiträgen – ebenfalls steuerfreie Beiträge aufwenden. Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass Sie einen Teil Ihres Bruttogehaltes für den Aufbau einer betrieblichen Alters­versorgung aufwenden möchten.

Bei einer steuerfreien Entgeltumwandlung sparen Sie Sozialversicherungsbeiträge bis zu 4 Prozent der BBG. Hierbei werden jedoch erst die Arbeitgeberbeiträge berücksichtigt.

Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, wie die aus der Entgeltumwandlung, sind im Rentenalter zu versteuern sowie beitragspflichtig zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.

Wir sind für Sie da, rufen Sie uns an!

030 / 520 05 68 11

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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