Zahlung der BVV-Rente und Rentenabrechnung
Sie möchten erfahren, wann wir Ihre BVV-Rente zahlen und zu welchen Terminen Sie Rentenabrechnungen von uns erhalten? Oder haben Sie Fragen zu Zahlungen ins Ausland?
Wir informieren Sie über die Auszahlung Ihrer BVV-Rente sowie über den Versand und Aufbau der Rentenabrechnung.
Voraussichtliche Überweisungstermine für das Jahr 2021
Rente für | Überweisungstermin |
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Januar 2021 | 21.12.2020 |
Februar 2021 | 27.01.2021 |
März 2021 | 24.02.2021 |
April 2021 | 29.03.2021 |
Mai 2021 | 28.04.2021 |
Juni 2021 | 27.05.2021 |
Juli 2021 | 28.06.2021 |
August 2021 | 28.07.2021 |
September 2021 | 27.08.2021 |
Oktober 2021 | 28.09.2021 |
November 2021 | 27.10.2021 |
Dezember 2021 | 26.11.2021 |
Januar 2022 | 21.12.2021 |
Rentenzahlung
Allgemeine Informationen
Der BVV zahlt Ihnen Ihre Rente monatlich im Voraus.
Die Überweisung erfolgt somit zum Ende des Monats für den Folgemonat. So können Sie bereits am Monatsanfang über Ihre Rente verfügen.
Bitte beachten Sie, dass die Gutschrift auf Ihrem Konto je nach Bank einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Falls Sie uns Änderungen bezüglich Ihrer Kontoverbindung mitteilen möchten, reichen Sie uns diese schnellstmöglich, spätestens bis zum 15. eines Monats, schriftlich ein.
Gern können Sie dafür das folgende Formular ausfüllen und uns zusenden:
Zahlung ins Ausland
Der BVV zahlt Ihnen Ihre monatliche Rente auch auf ein Konto bei einem ausländischen Kreditinstitut.
Die Zahlungen erfolgen dabei auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Gebühren, die durch die Überweisung ins Ausland anfallen, trägt der Empfänger.
Änderungen Ihrer ausländischen Kontoverbindung teilen Sie uns bitte schriftlich mit dem folgenden Formular mit:
Wenn Sie im Ausland leben beziehungsweise ein Auslandskonto haben, benötigen wir in jedem Jahr eine aktuelle Lebensbescheinigung.
Um Ihnen eine reibungslose und schnelle Zahlung innerhalb der EU zu gewährleisten, benötigen wir folgende Informationen:
- Name und Anschrift der Bank
- BIC (Bank Identifier Code, auch als Swift-Code bekannt)
- IBAN (International Bank Account Number)
Für Rentenzahlungen außerhalb der EU benötigen wir folgende Informationen:
- Name und Anschrift der Bank
- BIC (Bank Identifier Code, auch als Swift-Code bekannt)
- Routing Number (auch Fed Wire Number genannt; sofern kein BIC vorhanden ist, dies betrifft meist Banken in den USA)
- IBAN (International Bank Account Number)
- Ihre Kontonummer
Die durch die Rentenzahlung auf ein Konto bei einem ausländischen Kreditinstitut entstehenden Bankgebühren belaufen sich zur Zeit auf 4,75 Euro und werden mit Ihrer monatlichen BVV-Rente verrechnet.
Gegebenenfalls werden weitere Entgelte durch die ausländische Bank erhoben.
Ansprechpartner

BVV KundenService
BVV RentenService
Telefon 030 / 520 05 68 13
E-Mail
Rentenabrechnung
Versand und Aufbau
Sie erhalten von uns zum Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung sowie bei Veränderung des Zahlbetrages (Nettorente) jeweils eine aktualisierte Rentenabrechnung. Diese werden zum Ende eines Monats versandt.
Zum Ende des Jahres erhalten Sie von uns ein Renteninformationsschreiben mit der Rentenabrechnung für Dezember mit den jeweiligen Jahresbeträgen. Zusätzlich enthält dieses Schreiben die Rentenabrechnung für Januar, welche eventuelle Änderungen ab dem Folgejahr enthält.
Den Rentenabrechnungen können Sie Einzelheiten zur Höhe und zur Zusammensetzung Ihrer BVV-Rente entnehmen.
Erläuterungen zum Aufbau der Rentenabrechnung haben wir Ihnen in einer Übersicht dargestellt:
Bitte kontrollieren Sie auf den Rentenabrechnungen stets Ihre persönlichen Angaben, beispielsweise Name, Anschrift, Krankenkasse und Kontoverbindung. Teilen Sie uns Änderungen schnellstmöglich schriftlich mit.
Korrekturabrechnungen
„Aufrollungsdifferenzen“ und „Nachverrechnungen aus Vormonaten“ entstehen immer dann, wenn es Änderungen für Ihre bereits ausgezahlte BVV-Rente gibt (Rückrechnungen).
In diesen Fällen erhalten Sie die Korrekturabrechnung für die Vergangenheit und die Abrechnung für den aktuellen Monat, in dem wir die Verrechnung beziehungsweise die Erstattung vornehmen.
Von der Rente für Januar wurden 100 Euro an Krankenversicherungsbeiträgen abgeführt. Die Rente für Februar wurde bereits gezahlt. Aufgrund einer neuen Meldung der Krankenkasse sind nun ab Januar 120 Euro abzuführen. Die Differenz von 40 Euro (20 Euro für Januar und 20 Euro für Februar) wird mit der Rentenzahlung für März verrechnet.
Der Rentner erhält Korrekturabrechnungen für Januar und Februar. Auf diesen beiden Abrechnungen ist jeweils eine „Aufrollungsdifferenz“ von 20 Euro ausgewiesen.
In der Abrechnung für März werden die 40 Euro vom gesetzlichen Netto abgezogen. In der Rentenabrechnung tauchen die 40 Euro als „Nachverrechnung aus Vormonaten“ auf.
Bitte beachten Sie: Bei erstmaligen Auszahlungen der Rente für bereits zurückliegende Zeiträume werden ebenfalls Korrekturabrechnungen versandt.
Wann erhalten Sie welche Unterlagen vom BVV?
Beantragung der Rente
Rentenantrag |
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Rentenbescheid |
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Rentenbroschüre |
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1. Rentenjahr
Rentenabrechnung |
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Renteninformationsschreiben |
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Ab dem 2. Rentenjahr
Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt |
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Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung |
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