Zahlung der BVV-Rente und Rentenabrechnung
Sie möchten erfahren, wann wir Ihre BVV-Rente zahlen und zu welchen Terminen Sie Rentenabrechnungen von uns erhalten? Oder haben Sie Fragen zu Zahlungen ins Ausland?
Wir informieren Sie über die Auszahlung Ihrer BVV-Rente sowie über den Versand und Aufbau der Rentenabrechnung.
Rentenzahlung
Allgemeine Informationen
Der BVV zahlt Ihnen Ihre Rente monatlich im Voraus.
Die Überweisung erfolgt somit zum Ende des Monats für den Folgemonat. So können Sie bereits am Monatsanfang über Ihre Rente verfügen.
Voraussichtliche Überweisungstermine für das Jahr 2023
Rente für | Überweisungstermin |
---|---|
Januar 2023 | 21.12.2022 |
Februar 2023 | 30.01.2023 |
März 2023 | 24.02.2023 |
April 2023 | 29.03.2023 |
Mai 2023 | 26.04.2023 |
Juni 2023 | 26.05.2023 |
Juli 2023 | 28.06.2023 |
August 2023 | 27.07.2023 |
September 2023 | 29.08.2023 |
Oktober 2023 | 27.09.2023 |
November 2023 | 27.10.2023 |
Dezember 2023 | 28.11.2023 |
Januar 2024 | 21.12.2023 |
Bitte beachten Sie, dass die Gutschrift auf Ihrem Konto je nach Bank einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Falls Sie uns Änderungen bezüglich Ihrer Kontoverbindung mitteilen möchten, reichen Sie uns diese schnellstmöglich schriftlich ein.
Gern können Sie dafür das folgende Formular ausfüllen und uns zusenden:
Zahlung ins Ausland
Der BVV zahlt Ihnen Ihre monatliche Rente auch auf ein Konto bei einem ausländischen Kreditinstitut.
Die Zahlungen erfolgen dabei auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Gebühren, die durch die Überweisung ins Ausland anfallen, trägt der Empfänger.
Änderungen Ihrer ausländischen Kontoverbindung teilen Sie uns bitte schriftlich mit dem folgenden Formular mit:
Wenn Sie im Ausland leben beziehungsweise ein Auslandskonto haben, benötigen wir in jedem Jahr eine aktuelle Lebensbescheinigung.
Um Ihnen eine reibungslose und schnelle Zahlung innerhalb der SEPA-Staaten zu gewährleisten, benötigen wir folgende Informationen:
- Name und Anschrift der Bank
- BIC (Bank Identifier Code, auch als Swift-Code bekannt)
- IBAN (International Bank Account Number)
Für Rentenzahlungen außerhalb der SEPA-Staaten benötigen wir folgende Informationen:
- Name und Anschrift der Bank
- BIC (Bank Identifier Code, auch als Swift-Code bekannt)
- Routing Number (auch Fed Wire Number genannt; sofern kein BIC vorhanden ist, dies betrifft meist Banken in den USA)
- IBAN (International Bank Account Number)
- Ihre Kontonummer
Die durch die Rentenzahlung auf ein Konto bei einem ausländischen Kreditinstitut entstehenden Bankgebühren belaufen sich zur Zeit auf 4,75 Euro und werden mit Ihrer monatlichen BVV-Rente verrechnet.
Gegebenenfalls werden weitere Entgelte durch die ausländische Bank erhoben.
Ansprechpartner

BVV KundenService
BVV RentenService
Telefon 030 / 520 05 68 13
E-Mail
Rentenabrechnung
Versand und Aufbau
Sie erhalten von uns zum Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung sowie bei Veränderung des Zahlbetrages (Nettorente) jeweils eine aktualisierte Rentenabrechnung. Diese werden zum Ende eines Monats versandt.
Zum Ende des Jahres erhalten Sie von uns ein Renteninformationsschreiben mit der Rentenabrechnung für Dezember mit den jeweiligen Jahresbeträgen. Zusätzlich enthält dieses Schreiben die Rentenabrechnung für Januar, welche eventuelle Änderungen ab dem Folgejahr enthält.
Den Rentenabrechnungen können Sie Einzelheiten zur Höhe und zur Zusammensetzung Ihrer BVV-Rente entnehmen.
Erläuterungen zum Aufbau der Rentenabrechnung haben wir Ihnen in einer Übersicht dargestellt:
Bitte kontrollieren Sie auf den Rentenabrechnungen stets Ihre persönlichen Angaben, beispielsweise Name, Anschrift, Krankenkasse und Kontoverbindung. Teilen Sie uns Änderungen schnellstmöglich schriftlich mit.
Korrekturabrechnungen
Wenn es zu Änderungen und Korrekturen (Abzug oder Erstattung) für einen bereits ausgezahlten Monat kommt, werden Ihnen Abrechnungsschreiben zugesandt, die „Aufrollungsdifferenzen“ und „Nachverrechnungen“ aufweisen.
Eine Korrekturabrechnung erkennen Sie am Zusatz „(Korrektur)“ in der Betreffzeile. Die Korrekturabrechnung ersetzt die bisher gültige Abrechnung für diesen Monat.
In vielen Fällen kommt es durch Meldungen der Krankenkassen zu Veränderungen in der Beitragsabführung für zurückliegende Monate, die dann korrigiert werden müssen.
Zusammen mit der Korrekturabrechnung für die Vergangenheit erhalten Sie auch die Abrechnung für den aktuellen Monat, in dem wir die Verrechnung vornehmen.
In der jeweiligen Korrekturabrechnung sehen Sie unter „Sonstige Be-/Abzüge“ in der Zeile „Aufrollungsdifferenzen zur letzten Abrechnung“ den Betrag, der aktuell verrechnet wird.
Wenn Sie alle „Aufrolld. zur letzten Abr“ addieren, erhalten Sie den Verrechnungsbetrag, der im aktuellen Abrechnungsmonat als „Nachverrechnung aus Vorm.“ („Vormonaten“) ausgewiesen wird.
Korrekturen in alten Rentenabrechnungen: „Aufrollungsdifferenz“
Die Zeile „Aufrollungsdifferenz“ unter „Sonstige Be-/Abzüge“ stellt den Saldo aller Korrekturen dar, die für den jeweiligen Monat vorgenommen wurden.
Wenn also ein bestimmter Monat schon mehrfach korrigiert werden musste, so können die Zeilen „Aufrolld. zur letzten Abr“ (aktuelle Verrechnung) und „Aufrollungsdifferenz“ (Saldo aller bisherigen Verrechnungen für den Monat) voneinander abweichen.
Erscheint in einer alten Rentenabrechnung die Zeile „Nachverrechnung aus Vorm.“, so handelt es sich hierbei um eine alte Verrechnung, die damals in diesem Monat durchgeführt wurde und im aktuellen Abrechnungsmonat nicht zum Tragen kommt.
Bitte beachten Sie: Bei erstmaligen Auszahlungen der Rente für bereits zurückliegende Zeiträume werden ebenfalls Korrekturabrechnungen versandt.
Wann erhalten Sie welche Unterlagen vom BVV?
Beantragung der Rente
Rentenantrag |
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Rentenbestätigung |
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Rentenbroschüre |
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Ab dem 1. Rentenjahr
Rentenabrechnung |
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Renteninformationsschreiben |
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Ab dem 2. Rentenjahr
Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt |
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Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung |
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