Brutto-Rente = Netto-Rente?

Die Rente, die Sie später von uns erhalten, ist eine Brutto-Rente. Hiervon gehen Steuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge ab.

Im Überblick

Beitrags- und Leistungsphase

Ihren Durchführungsweg sowie den Tarif oder Leistungsplan können Sie Ihrer Versorgungsbestätigung entnehmen.

Beiträge Leistungen
Durchführungsweg Unterstützungskasse
(Leistungsplan A, N, ARLEP)
steuerfreie Beiträge Besteuerung mit individuellem Steuersatz
Durchführungsweg Pensionskasse
(Tarife B, DA, DN, N, ARLEP)
steuerfreie Beiträge Besteuerung mit individuellem Steuersatz
geförderte Beiträge Besteuerung mit individuellem Steuersatz
individuell versteuerte Beiträge Besteuerung des Ertragsanteils

Im Einzelnen

Unterstützungskasse

Beitragsphase

  • Unbegrenzt steuerfreie Beiträge
  • Im Rahmen der Entgeltumwandlung sind Beiträge bis 292 Euro monatlich in 2023 sozialabgabenfrei

Rentenphase

  • Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz - die BVV-Rente wird wie Arbeitseinkommen besteuert (ELStAM - Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkale)
  • Die Rente unterliegt der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht der Rentner

Pensionskasse

Beitragsphase

  • Steuerfreie Beiträge bis maximal 584 Euro monatlich in 2023
  • Sozialabgabenfrei bis 292 Euro monatlich in 2023

Rentenphase

  • Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz
  • Sozialversicherungspflichtig

Beitragsphase

  • Beiträge aus dem Nettoeinkommen ohne Nutzung der Riester-Förderung

Rentenphase

  • Besteuerung mit dem Ertragsanteil
  • Sozialversicherung:
    Die Rente ist sozialversicherungspflichtig, wenn Beiträge über Ihren Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung individuell versteuert eingezahlt wurden.
    Die Rente ist sozialversicherungsfrei, wenn Beiträge von Ihnen als alleiniger Versicherungsnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses privat eingezahlt wurden.

Beitragsphase

  • Beiträge aus dem Nettoeinkommen mit Nutzung der Riester-Förderung (Zulage und/oder Sonderausgabenabzug)

Rentenphase

  • Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz
  • Sozialversicherungsfrei

Weitere Informationen

Steuern

Haben Sie einen Vertrag, der vor 2005 begonnen hat (eine sogenannte Altzusage), können pauschalversteuerte Beiträge eingezahlt worden sein. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Infoblatt oder folgen Sie dem Link zum Rentner-Bereich.

Sozialversicherung

Weitere Details zu diesem Thema erhalten Sie im Bereich für unsere Rentner.

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