Brutto-Rente = Netto-Rente?

Die Rente, die wir Ihnen ausweisen, ist eine Brutto-Rente. Hiervon sind Steuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Im Überblick

Beitrags- und Rentenphase

Ihren Durchführungsweg sowie den Tarif oder Leistungsplan können Sie Ihrer Versorgungsbestätigung entnehmen.

Beiträge Rente
Durchführungsweg Unterstützungskasse
(Leistungsplan A, N, ARLEP)
steuerfreie Beiträge Besteuerung mit individuellem Steuersatz
Durchführungsweg Pensionskasse
(Tarife B, DA, DN, N, ARLEP)
steuerfreie Beiträge Besteuerung mit individuellem Steuersatz
geförderte Beiträge Besteuerung mit individuellem Steuersatz
individuell versteuerte Beiträge Besteuerung des Ertragsanteils

Im Einzelnen

Unterstützungskasse

Beitragsphase

  • Unbegrenzt steuerfreie Beiträge
  • Im Rahmen der Entgeltumwandlung sind Beiträge bis 338 Euro monatlich (2026) sozialabgabenfrei

Rentenphase

  • Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz - die BVV-Rente wird wie Arbeitseinkommen besteuert (ELStAM - Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkale)
  • Die Rente unterliegt der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht

Pensionskasse

Beitragsphase

  • Steuerfreie Beiträge bis maximal 676 Euro monatlich (2026)
  • Sozialabgabenfrei bis 338 Euro monatlich (2026)

Rentenphase

  • Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz
  • Beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Beitragsphase

  • Beiträge aus dem Nettoeinkommen ohne Nutzung der Riester-Förderung

Rentenphase

  • Besteuerung mit dem Ertragsanteil
  • Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung:
    Die Rente ist beitragspflichtig, wenn BVV-Beiträge über Ihren Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung individuell versteuert eingezahlt wurden.
    Die Rente ist beitragssfrei, wenn BVV-Beiträge von Ihnen als alleiniger Versicherungsnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingezahlt wurden.

Beitragsphase

  • Beiträge aus dem Nettoeinkommen mit Nutzung der Riester-Förderung (Zulage und/oder Sonderausgabenabzug)

Rentenphase

  • Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz
  • Beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Weitere Informationen

Steuern

Haben Sie einen Vertrag, der vor 2005 begonnen hat (eine sogenannte Altzusage), können pauschalversteuerte Beiträge eingezahlt worden sein. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Infoblatt oder folgen Sie dem Link zum Rentner-Bereich.

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Weitere Details zu diesem Thema erhalten Sie im Bereich für unsere Rentner.

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