Brutto-Rente = Netto-Rente?
Die Rente, die wir Ihnen ausweisen, ist eine Brutto-Rente. Hiervon sind Steuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Im Überblick
Beitrags- und Rentenphase
Ihren Durchführungsweg sowie den Tarif oder Leistungsplan können Sie Ihrer Versorgungsbestätigung entnehmen.
| Beiträge | Rente |
|---|---|
| Durchführungsweg Unterstützungskasse (Leistungsplan A, N, ARLEP) | |
| steuerfreie Beiträge | Besteuerung mit individuellem Steuersatz |
| Durchführungsweg Pensionskasse (Tarife B, DA, DN, N, ARLEP) | |
| steuerfreie Beiträge | Besteuerung mit individuellem Steuersatz |
| geförderte Beiträge | Besteuerung mit individuellem Steuersatz |
| individuell versteuerte Beiträge | Besteuerung des Ertragsanteils |
Im Einzelnen
Unterstützungskasse
Beitragsphase
- Unbegrenzt steuerfreie Beiträge
- Im Rahmen der Entgeltumwandlung sind Beiträge bis 338 Euro monatlich (2026) sozialabgabenfrei
Rentenphase
- Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz - die BVV-Rente wird wie Arbeitseinkommen besteuert (ELStAM - Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkale)
- Die Rente unterliegt der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht
Pensionskasse
Beitragsphase
- Steuerfreie Beiträge bis maximal 676 Euro monatlich (2026)
- Sozialabgabenfrei bis 338 Euro monatlich (2026)
Rentenphase
- Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz
- Beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Beitragsphase
- Beiträge aus dem Nettoeinkommen ohne Nutzung der Riester-Förderung
Rentenphase
- Besteuerung mit dem Ertragsanteil
- Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung:
Die Rente ist beitragspflichtig, wenn BVV-Beiträge über Ihren Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung individuell versteuert eingezahlt wurden.
Die Rente ist beitragssfrei, wenn BVV-Beiträge von Ihnen als alleiniger Versicherungsnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingezahlt wurden.
Beitragsphase
- Beiträge aus dem Nettoeinkommen mit Nutzung der Riester-Förderung (Zulage und/oder Sonderausgabenabzug)
Rentenphase
- Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz
- Beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Weitere Informationen
Steuern
Haben Sie einen Vertrag, der vor 2005 begonnen hat (eine sogenannte Altzusage), können pauschalversteuerte Beiträge eingezahlt worden sein. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Infoblatt oder folgen Sie dem Link zum Rentner-Bereich.
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Weitere Details zu diesem Thema erhalten Sie im Bereich für unsere Rentner.
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