Ihre Renteninformation
Inhalt
Auf einen Blick
- Erreichte monatliche Rentenanwartschaft zum 01.01.
- Hochgerechnete monatliche Rentenanwartschaft zum Alter 65 und zur Regelaltersgrenze
- Hochgerechnete monatliche Rentenanwartschaft mit möglicher zukünftiger Überschussbeteiligung
- Übersicht der eingezahlten Beiträge für das Vorjahr in den BVV Versicherungsverein (Pensionskasse) und die BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse)
Die Details
In der detaillierten Aufstellung haben wir Ihnen Ihre Rentenanwartschaft
- zum 01.01. nach Ihren Tarifgemeinschaften und Durchführungswegen aufgeschlüsselt.
Zusätzlich erhalten Sie
- eine Prognose, wie sich Ihre BVV-Versorgung bis zum Alter 65 und zur Regelaltersgrenze entwickeln können,
- einen Überblick, wie hoch die Absicherung bei Invalidität und Tod ist, wenn diese Leistungen Bestandteil Ihrer Versorgung sind und
- aktuelle Kennzahlen zum BVV und Informationen zur Kapitalanlage.
BVV Kundenportal
Online Service
Nutzen Sie bereits unser Kundenportal?
Dann erhalten Sie Ihre Renteninformation digital. Wir beginnen ab Juni nach und nach das Dokument für Sie im Bereich "Kontaktcenter" unter "Posteingang" zur Verfügung zu stellen.
Wie entwickeln sich Ihre Anwartschaften?
Im Bereich "Meine Versorgung" sehen Sie den aktuellen Stand Ihrer Anwartschaften zu verschiedenen Renteneintrittsdaten. Gleichzeitig können Sie selbst Hochrechnungen zu einem individuellen Renteneintritt oder mit Beitragsänderungen vornehmen.
Sie möchten wissen, wie sich Ihre Versorgungssituation im Rentenalter darstellt?
Dann nutzen Sie unseren Rentenplaner im Kundenportal: Sie können mit wenigen Klicks Ihr voraussichtliches Einkommen im Rentenalter unter Berücksichtigung der gesetzlichen und privaten Vorsorge ermitteln.
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Häufige Fragen
Unsere Antworten
Die hochgerechnete Rentenanwartschaft ändert sich nicht. Warum ist das so?
Das kann daran liegen, dass der Beitrag im Vergleich zur letzten Renteninformation gleich geblieben ist. Verändert sich der Beitrag, verändert sich auch die hochgerechnete Rentenanwartschaft.
Warum hat sich meine hochgerechnete Rentenanwartschaft verändert?
Das kann daran liegen, dass sich inzwischen die Beitragshöhe geändert hat.
In der Renteninformation wird für die Hochrechnung Ihrer Grundversorgung der Januar-Beitrag verwendet.
Die Renteninformation bezieht sich in der Regel auf den im Januar des aktuellen Jahres gezahlten Beitrag. Für Ihre Grundversorgung weisen wir daher den Januar-Beitrag aus. Dieser kann sich bis zum Versand der Renteninformation im Juni verändert haben.
Möchten Sie eine Hochrechnung auf Basis des neuen Beitrags? Dann können Sie unser Kundenportal nutzen. Dort sehen Sie stets den aktuellen Stand Ihrer BVV-Versorgung.
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Beinhaltet Ihre Versorgung weitere Leistungen wie eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrente und stehen dort Nullwerte, ist gegebenenfalls die Wartezeit noch nicht erfüllt.
Die Wartezeit beträgt in der Regel 5 Jahre ab Vertragsbeginn. Erst nach Ablauf der Wartezeit wird eine Rentenhöhe für diese Leistungen ausgewiesen.
Warum fällt die Invaliditätsrente geringer aus als im Vorjahr?
Die Invaliditätsrente kann sich durch die Zahlung eines geringeren Beitrags ändern.
Zur Erklärung: Die Invaliditätsrente setzt sich aus Ihrer erworbenen Rentenanwartschaft und einer Leistung aus der Zurechnungszeit zusammen. Verringert sich der gezahlte Beitrag, nimmt auch die Leistung aus der Zurechnungszeit ab. Das hat zur Folge, dass sich die Höhe Ihrer Invaliditätsrente verändert.
Begriffe: Die Zurechnungszeit ist die Zeit zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Vollendung Ihres 55. oder 60. Lebensjahres. Dies ist vom Produkt abhängig.
Die Leistung aus der Zurechnungszeit ermittelt sich aus einem Durchschnitt der gezahlten Beiträge. Wie sich das errechnet, steht in unseren Bedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.
Wann kann ich die BVV-Altersrente beantragen?
Diese können Sie grundsätzlich ab Vollendung Ihres 65. Lebensjahres beantragen.
Vorgezogene Altersrente können Sie vom BVV erhalten, wenn Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung eine vorgezogene volle Altersrente zahlt. In diesem Fall berücksichtigen wir einen Abschlag für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns.
Beantragen Sie die BVV-Altersrente nach Ihrem 65. Lebensjahr, erhalten Sie einen Zuschlag für jeden Monat des späteren Rentenbeginns.
Sind in der Rentenphase Steuern und Sozialabgaben zu zahlen?
Ja, denn Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sind im Rentenalter zu versteuern und gegebenenfalls beitragspflichtig zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Welche Änderungen ergeben sich durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz?
Mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind ab Januar 2018 betriebliche Riester-Renten von der Krankenversicherungspflicht befreit.
Eine betriebliche Riester-Rente erhält man, wenn Beiträge individuell versteuert eingezahlt wurden und man sich für die Riester-Förderung entschieden hat.
Wie kann ich meine BVV-Rente erhöhen?
Sie können Ihre BVV-Rente erhöhen, indem Sie eine BVV Zusatzversicherung abschließen. Da unsere Tarife weder Abschluss- noch Provisionskosten beinhalten, erhalten Sie ab dem ersten Beitrag bereits einen garantierten Rentenbaustein.
Als mögliche Überschussbeteiligung haben wir die jeweils aktuelle zugrunde gelegt. Ist diese null, sind die Werte zur hochgerechneten Rentenanwartschaft identisch.
Die Höhe einer zukünftigen Überschussbeteiligung steht jedoch weder fest noch können wir diese garantieren. Sie kann geringer oder höher ausfallen. Aus den genannten Werten ergibt sich kein Anspruch.
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