Informationen zur Teilmitgliedschaft
Im Rahmen einer kostenfreien Teilmitgliedschaft können Mitarbeiter mit einer bestehenden BVV-Versorgung zur betrieblichen Altersversorgung bei uns angemeldet werden.
1. Entscheidung treffen
Der neue Arbeitgeber hat die Wahl zwischen dem Abschluss eines Neuvertrages und der Übernahme einer bestehenden BVV-Versorgung.
Zum Aufbau der BVV-Versorgung wird grundsätzlich ein neuer Vertrag mit dem aktuell gültigen Rechnungszins abgeschlossen.
Vorteile einer BVV-Versorgung:
- Keine Provisions- und Abschlusskosten
- Freibeträge für Steuern und Sozialabgaben
- Arbeitgeberbeteiligung möglich
- Individuelle Produktauswahl
Mit der Übernahme werden die vorherigen Arbeitgeber schuldbefreiend aus ihrer Verpflichtung entlassen und die bestehenden Verpflichtungen aus der Versorgungszusage gehen auf den neuen Arbeitgeber über. Zu diesen Verpflichtungen zählen etwa die Einstandspflicht des Arbeitgebers (Subsidiärhaftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG), die etwaige Anpassungsprüfungspflicht (§ 16 BetrAVG) und die gegebenenfalls bestehende Verpflichtung gegenüber dem Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG). Vorherige Arbeitgeber werden durch eine entsprechende Vereinbarung schuldbefreiend aus ihrer Verpflichtung entlassen.
Die Übernahme einer bestehenden Versorgung ist nur lückenlos möglich.
Auf dem Anmeldeformular (siehe 3.) ist die Übernahme mit dem ursprünglichen Beginn der Versorgungszusage anzugeben.
Welche Kosten entstehen für den Arbeitgeber?
1. Mitgliedschaft
Die BVV-Mitgliedschaft ist kostenfrei.
2. Beitragszahlung
Der Arbeitgeber kann sich an der Beitragszahlung beteiligen. Eine Vorgabe gibt es im Rahmen der Teilmitgliedschaft nicht.
3. Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung
Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung und übernimmt im Falle einer Unternehmensinsolvenz die Versorgung aller Versorgungsberechtigten, die Anspruch auf eine insolvenzgesicherte Betriebsrente haben.
Wir erstellen für die Arbeitgeber jährlich ein kostenfreies Testat, das die jeweilige Beitragsbemessungsgrundlage für den jährlichen PSV-Beitrag enthält.
Erfahren Sie mehr direkt beim PSV unter www.psvag.de
2. Vereinbarung mit Mitarbeiter unterzeichnen
Arbeitgeber und Arbeitnehmern legen zusammen fest, welcher Betrag monatlich zum Aufbau der Altersversorgung verwendet werden soll. Die Umwandlung von Entgelt sollte schriftlich festgelegt werden. Wir empfehlen die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Entgeltumwandlung. Gern können Sie hierbei auf unsere Mustervereinbarung zurückgreifen. Die Vereinbarung müssen Sie nicht bei uns einreichen.
In der Vereinbarung legen Sie ebenfalls fest, ob ein neuer Vertrag abgeschlossen oder eine bestehende Versorgung übernommen werden soll.
3. Unterlagen beim BVV einreichen
Für die Anmeldung ist es notwendig, dass der Arbeitgeber Mitglied bei uns wird.
Eine Teilmitgliedschaft ist für Unternehmen jeder Branche möglich. Es können jedoch nur Mitarbeiter mit einer bestehenden BVV-Versorgung zur betrieblichen Altersversorgung angemeldet werden.
Sobald die notwendigen Unterlagen bei uns eingegangen sind, erhält der Arbeitgeber eine Vertragsbestätigung.
Unterlagen
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ausgefüllt und unterzeichnet bei uns ein:
Für die Beitragszahlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gelten Steuerfreibeträge. Diese machen die Entgeltumwandlung besonders attraktiv.
Alle Rechengrößen für Sie im Überblick.
Bei der Übernahme einer bestehenden Versorgungszusage ist als Datum der ursprüngliche Beginn der Versorgungszusage beim BVV einzutragen.
Auszug
| bis 12/2024 | seit 01/2025 | |
|---|---|---|
| Produkt | Techn. Bezeichnung - Tarif | Techn. Bezeichnung - Tarif |
| BVV Altersvorsorge | AE22 - ARLEP/oG 2022 | AE25 - ARLEP/oG 2025 |
| BVV Altersvorsorge mit Hinterbliebenenleistung | AGH22 - ARLEP/mGH 2022 | AGH25 - ARLEP/mGH 2025 |
| BVV Kompaktvorsorge | ||
| Grundversorgung | DN22 - DN 2022 | DN25 - DN 2025 |
| Zusätzl. Entgeltumwandlung | DZ22 - DN 2022 | DZ25 - DN 2025 |
| BVV Kompaktvorsorge Plus | ||
| Grundversorgung | DB522 - DN Plus 2022 | DB525 - DN Plus 2025 |
| Zusätzl. Entgeltumwandlung | DZ522 - DN Plus 2022 | DZ525 - DN Plus 2025 |
Tarifkürzel Unterstützungskasse
Auszug
| bis 12/ 2024 | seit 01/2025 | |
|---|---|---|
| Produkt | Techn. Bezeichnung - Leistungsplan | Techn. Bezeichnung - Leistungsplan |
| BVV Altersvorsorge | AEV22 - ARLEP/oG 2022 | RAE25 - ARLEP/oG 2025 |
| BVV Altersvorsorge mit Hinterbliebenenleistung | AHV22 - ARLEP/mGH 2022 | RAH2 - ARLEP/mGH 2025 |
| BVV Kompaktvorsorge | ||
| Grundversorgung | RN22 - N 2022 | RN25 - N 2025 |
| Zusätzl. Entgeltumwandlung | RZ17 - N 2017 | RZ22 - N2022 |
| BVV Kompaktvorsorge Plus | ||
| Grundversorgung | RB522 - N Plus 2022 | RB525 - N Plus 2025 |
| Zusätzl. Entgeltumwandlung | RZ522 - N Plus 2022 | RZ525- N Plus 202 |
Bei einer Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Teil der Sozialversicherungsersparnis (pauschal 15 Prozent oder spitz abgerechnet) zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an die Versorgungseinrichtung weiterzuleiten. Grundlage dafür ist das im Jahr 2017 verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Das Gesetz trat zum 01.01.2018 in Kraft.
Für welche Durchführung gilt die Weitergabe der SV-Ersparnis?
Im BRSG werden die versicherungsförmigen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds genannt.
4. Beitrag zahlen
Bitten teilen Sie uns bereits vor Vertragsabschluss mit, ob Sie die Beiträge überweisen oder am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten.
Ansprechpartner
Für Arbeitgeber
Firmenkunden
Straße der Pariser Kommune 8, 10243 Berlin
Telefon 030 / 896 01-591
Für Versicherte
Versichertenservice
Straße der Pariser Kommune 8, 10243 Berlin
Telefon 030 / 520 05 68 11
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030 / 896 01-591Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr,
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