Rechengrößen und Kennzahlen 2023

Allgemeine Kennzahlen

Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung

Nach § 1a BetrAVG 3.504 EUR jährlich
292 EUR monatlich

Rechengrößen der Sozialversicherung

Beitragsbemessungsgrenze
in EUR  
in der gesetzlichen Rentenversicherung 87.600,00 jährlich
7.300,00 monatlich

in der gesetzlichen Krankenversicherung
59.850,00 jährlich
4.987,50 monatlich

Beitragsrelevante Rechengrößen

Beiträge an eine Pensionskasse

Versteuerung in EUR  
Steuerfrei
(§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG)
7.008 jährlich
584 monatlich
  • davon sozialversicherungsfrei
3.504 jährlich
292 monatlich
Pauschal versteuert
  • nur bei Vertragsabschluss bis 31.12.2004 möglich
    (§ 40b EStG a.F., ohne Durchschnittsbildung)
1.752 jährlich
146 monatlich
Sofern Sie für Ihre Mitarbeiter bereits die Pauschalversteuerung nutzen, reduziert sich der genannte steuerfreie Höchstbetrag um den umgewandelten Betrag.

Zuwendungen an eine Unterstützungskasse

Zuwendungen an eine Unterstützungskasse sind in voller Höhe lohnsteuerfrei und als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Steuerfrei   in voller Höhe
Sozialversicherungsfreiheit Zuwendung
des Arbeitgebers
in voller Höhe
  in EUR
Zuwendung
des Arbeitnehmers
3.504 jährlich
292 monatlich

BVV relevante Kennzahlen

Kennzahlen in EUR  
Zuwendungsbemessungsgrenze* 63.084,00 jährlich
5.257,00 monatlich
Anmeldepflichtgrenze** ab 01.01.2023 150.251,10 jährlich
Höchstbeitrag Tarifgemeinschaft A - prozentual berechnet
(Tarif DA und RA)***
341,71 monatlich
Höchstbeitrag Tarifgemeinschaft A - nach Beitragsklassen (Tarif DA und RA)*** 336,94 monatlich

* Die Zuwendungsbemessungsgrenze ist, sofern vertraglich vereinbart, die Obergrenze des Mitarbeitereinkommens, welches bei der Ermittlung des Beitrages berücksichtigt wird.

** Beim BVV sind Mitarbeiter von der Anmeldepflicht befreit, die entweder bei Dienstantritt das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben oder deren Jahreseinkommen die Anmeldepflichtgrenze des BVV übersteigt.

*** Besonderheiten bei der Tarifgemeinschaft A seit dem 01.01.2021

1. Bei Abrechnung nach Beitragsklassen:

  • gilt die Höchstbeitragsklasse 46 mit monatlich 336,94 Euro - 224,46 Euro Arbeitgeber, 112,48 Euro Arbeitnehmer. Für den Anteil, der über 312,40 Euro liegt, wird ein Vertrag in der Tarifgemeinschaft N abgeschlossen. Der monatliche Betrag für die Tarifgemeinschaft N in Höhe von 24,54 Euro teilt sich auf in 16,36 Euro Arbeitgeberanteil und 8,18 Euro Arbeitnehmeranteil.

2. Bei prozentualer Ermittlung des Beitrages:

  • gilt ein Höchstbetrag von monatlich 341,71 Euro. Für den Anteil, der über 316,75 Euro liegt, wird ein Vertrag in der Tarifgemeinschaft N abgeschlossen. Der monatliche Beitrag für die Tarifgemeinschaft N liegt bei 24,96 Euro. Der Arbeitgeberanteil beträgt 2/3.

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