Rechengrößen und Kennzahlen 2024

Allgemeine Kennzahlen

Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung

Nach § 1a BetrAVG 3.624 EUR jährlich
302 EUR monatlich

Rechengrößen der Sozialversicherung

Beitragsbemessungsgrenze
in EUR  
in der gesetzlichen Rentenversicherung 90.600 jährlich
7.550 monatlich

in der gesetzlichen Krankenversicherung
62.100 jährlich
5.175 monatlich

Beitragsrelevante Rechengrößen

Beiträge an eine Pensionskasse

Versteuerung in EUR  
Steuerfrei
(§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG)
7.248 jährlich
604 monatlich
  • davon sozialversicherungsfrei
3.624 jährlich
302 monatlich
Pauschal versteuert
  • nur bei Vertragsabschluss bis 31.12.2004 möglich
    (§ 40b EStG a.F., ohne Durchschnittsbildung)
1.752 jährlich
146 monatlich
Sofern Sie für Ihre Mitarbeiter bereits die Pauschalversteuerung nutzen, reduziert sich der genannte steuerfreie Höchstbetrag um den umgewandelten Betrag.

Zuwendungen an eine Unterstützungskasse

Zuwendungen an eine Unterstützungskasse sind in voller Höhe lohnsteuerfrei und als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Steuerfrei   in voller Höhe
Sozialversicherungsfreiheit Zuwendung
des Arbeitgebers
in voller Höhe
  in EUR  
Zuwendung
des Arbeitnehmers
3.624 jährlich
302 monatlich

BVV relevante Kennzahlen

Kennzahlen in EUR  
Zuwendungsbemessungsgrenze* 63.084,00 jährlich
5.257,00 monatlich
Anmeldepflichtgrenze** ab 01.01.2023 150.251,10 jährlich
Höchstbeitrag Tarifgemeinschaft A - prozentual berechnet
(Tarif DA und RA)***
341,71 monatlich
Höchstbeitrag Tarifgemeinschaft A - nach Beitragsklassen (Tarif DA und RA)*** 336,94 monatlich

* Die Zuwendungsbemessungsgrenze ist, sofern vertraglich vereinbart, die Obergrenze des Mitarbeitereinkommens, welches bei der Ermittlung des Beitrages berücksichtigt wird.

** Beim BVV sind Mitarbeiter von der Anmeldepflicht befreit, die entweder bei Dienstantritt das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben oder deren Jahreseinkommen die Anmeldepflichtgrenze des BVV übersteigt.

*** Besonderheiten bei der Tarifgemeinschaft A seit dem 01.01.2021

1. Bei Abrechnung nach Beitragsklassen:

  • gilt die Höchstbeitragsklasse 46 mit monatlich 336,94 Euro - 224,46 Euro Arbeitgeber, 112,48 Euro Arbeitnehmer. Für den Anteil, der über 312,40 Euro liegt, wird ein Vertrag in der Tarifgemeinschaft N abgeschlossen. Der monatliche Betrag für die Tarifgemeinschaft N in Höhe von 24,54 Euro teilt sich auf in 16,36 Euro Arbeitgeberanteil und 8,18 Euro Arbeitnehmeranteil.

2. Bei prozentualer Ermittlung des Beitrages:

  • gilt ein Höchstbetrag von monatlich 341,71 Euro. Für den Anteil, der über 316,75 Euro liegt, wird ein Vertrag in der Tarifgemeinschaft N abgeschlossen. Der monatliche Beitrag für die Tarifgemeinschaft N liegt bei 24,96 Euro. Der Arbeitgeberanteil beträgt 2/3.

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