News, 21.06.2023

Änderungen in der Pflegeversicherung

Erhöhung der Beitragssätze

Zum 01.07.2023 tritt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft.

Damit steigt der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 3,05 Prozent auf 3,40 Prozent. Außerdem wurde der Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,35 Prozent auf 0,60 Prozent erhöht.

Neu eingeführt wurde ein Beitragsabschlag: Je nach Anzahl der vorhandenen Kinder, die am 01.07.2023 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder vollendet hätten, reduziert sich der Beitrag.

Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Sie Ende des Monats ein Schreiben von uns. Darin informieren wir Sie über die geplante Umsetzung und die Auswirkungen des PUEG auf Ihre BVV-Rente.

Weitere Informationen zu diesem Thema haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

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