News, 17.02.2023

Einkommensteuererklärung für 2022

Versand der Steuerbescheinigungen in den nächsten Tagen

BVV Unterstützungskasse

Erhalten Sie eine Rente aus der BVV Unterstützungskasse? Dann senden wir Ihnen in den nächsten Tagen einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu.

BVV Pensionskasse und BVV Pensionsfonds

Sie erhalten eine Rente aus der BVV Pensionskasse und/oder dem BVV Pensionsfonds? Dann bekommen Sie eine Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt (Leistungsmitteilung), wenn

  • sich die Höhe Ihrer Bruttorente im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 geändert hat oder
  • für Vorjahre Erstattungen oder Verrechnungen von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zu bescheinigen sind oder
  • Sie im Jahr 2022 zum ersten Mal eine Leistung von uns erhalten haben.

Wenn keiner dieser Punkte für Sie zutrifft oder sich lediglich die Höhe der für 2022 abgeführten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Vergleich zum Vorjahr geändert hat, versenden wir keine Leistungsmitteilung. Die Ihnen zuletzt zugesandte Mitteilung ist in diesen Fällen weiter gültig.

Schon gewusst? Über unser BVV Kundenportal erhalten Sie in jedem Jahr eine Leistungsmitteilung. Sie sind noch nicht angemeldet? Dann registrieren Sie sich hier.

In der Rentenabrechnung für Dezember 2022 finden Sie in der Spalte „Jahressummen“ alle Werte, die Sie für Ihre Einkommensteuererklärung benötigen.

Der BVV ist verpflichtet, den Finanzbehörden mitzuteilen, welche Leistungen Sie im Jahr 2022 erhalten haben. Dazu senden wir Ihrem Finanzamt elektronisch die entsprechenden Daten. Diese sogenannten eDaten sind in den Vordrucken zur Einkommensteuererklärung entsprechend gekennzeichnet. Deshalb müssen Sie diese nicht mehr zwingend eintragen.

Weitere Informationen zur Einkommensteuererklärung haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

> Steuererklärung und Steuerbescheinigung

Kontakt

Bei Fragen zu diesem Thema helfen wir Ihnen unter 030 / 520 05 68 13 gern weiter. Sollten Sie spezifische Fragen zum Steuerrecht haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an Ihr Finanzamt.


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