Individuelle Vorsorge
Das ist die ideale Möglichkeit – in Ergänzung zu Ihrer staatlichen Rente und zur BVV-Versorgung – eine zusätzliche Rente aufzubauen.
Bei dieser Vorsorge zahlen Sie Ihren Beitrag privat aus Ihrem Nettoeinkommen - ohne Beteiligung Ihres Arbeitgebers.
Produkte und Antrag
Die Altersrente im Fokus
BVV Altersvorsorge
- Lebenslange Altersrente
BVV Altersvorsorge mit Hinterbliebenenleistung
- Lebenslange Altersrente
- Hinterbliebenenleistung
Berechnen Sie sich Ihren persönlichen Vorschlag:
Ideal für Familien
BVV Kompaktvorsorge
- Lebenslange Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente
Hier können Sie direkt die erforderlichen Anträge herunterladen. Bei Fragen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
Steuern und Sozialabgaben
Was ist zu beachten?
Sie zahlen die Beiträge aus Ihrem Nettoeinkommen (bereits versteuertes Einkommen).
Von Ihrer BVV-Rente, die sich aus den individuell versteuerten Beiträgen ergibt, ist der Ertragsanteil zu versteuern.
Die Besteuerung erfolgt über Ihre jährliche Einkommensteuererklärung.
Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sind gegebenenfalls beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Sie möchten uns lieber schreiben?
Nutzen Sie unser Kontaktformular.