Individuelle Vorsorge

Das ist die ideale Möglichkeit – in Ergänzung zu Ihrer staatlichen Rente und zur BVV-Versorgung – eine zusätzliche Rente aufzubauen.

Bei dieser Vorsorge zahlen Sie Ihren Beitrag privat aus Ihrem Nettoeinkommen - ohne Beteiligung Ihres Arbeitgebers.

Produkte und Antrag

Die Altersrente im Fokus

BVV Altersvorsorge

  • Lebenslange Altersrente


BVV Altersvorsorge mit Hinterbliebenenleistung

  • Lebenslange Altersrente
  • Hinterbliebenenleistung

Berechnen Sie sich Ihren persönlichen Vorschlag:

BVV Altersvorsorgerechner

Ideal für Familien

BVV Kompaktvorsorge

  • Lebenslange Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrente


Hier können Sie direkt die erforderlichen Anträge herunterladen. Bei Fragen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Steuern und Sozialabgaben

Was ist zu beachten?

Sie zahlen die Beiträge aus Ihrem Nettoeinkommen (bereits versteuertes Einkommen).

Von Ihrer BVV-Rente, die sich aus den individuell versteuerten Beiträgen ergibt, ist der Ertragsanteil zu versteuern.

Die Besteuerung erfolgt über Ihre jährliche Einkommensteuererklärung.

Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sind gegebenenfalls beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Wir sind für Sie da, rufen Sie uns an!

030 / 520 05 68 11

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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