News, 28.11.2016

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ab 2017

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ab 2017

Der Bundesrat hat am 25.11.2016 die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2017 von jährlich 74.400 Euro auf 76.200 Euro beschlossen.

Was bedeutet die Anpassung für Ihre Beitragszahlung an den BVV?

Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze steigt der Beitragsanteil, welchen Sie und Ihre Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersversorgung einzahlen können.

Beiträge an die BVV Pensionskasse sind damit im Jahr 2017 bis zu 3.048 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Der zusätzliche steuerfreie Festbetrag von 1.800 Euro jährlich (für Versorgungen aus einer ab 1. Januar 2005 erteilten Zusage) bleibt unverändert.

Entsprechend erhöht sich auch der sozialversicherungsfreie Beitragsanteil für im Rahmen einer Entgeltumwandlung eingezahlte Beiträge an die BVV Unterstützungskasse.

Wichtig: Sollte sich bei Ihren Beitragszahlungen an den BVV die steuerliche Behandlung ändern, bitten wir um eine entsprechende Meldung per Datenträger oder Formular.

Sie möchten Ihre Mitarbeiter über die Möglichkeit einer steuerfreien Entgeltumwandlung informieren?

Wir beraten Sie und Ihre Mitarbeiter und stellen Ihnen entsprechende Unterlagen für die interne Kommunikation zur Verfügung.

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