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Mitarbeiter an- und abmelden

Die Beitragsmeldung an den BVV kann per Formular oder auf elektronischem Weg erfolgen.

Anmeldung

Lassen Sie sich vor einer Anmeldung von uns beraten. Wir prüfen bestehende BVV-Verträge und geben Ihnen wichtige Informationen.

Beitragsänderung

Sie können - je nach Vereinbarung - die Beitragshöhe ändern. Bitte beachten Sie dabei die steuerlichen Rahmenbedingungen sowie die Höchstgrenzen bei den jeweiligen Tarifen und Leistungsplänen. Übersteigt der Beitrag die 4 % der BBG West ist die jeweils aktuell gültige Tarifgeneration zu wählen.

Einstellen der Beitragszahlung

Erhält Ihr Mitarbeiter kein Entgelt mehr (z. B. Krankheitsfall, Eltern- oder Pflegezeit, unbezahlter Urlaub, Wehrdienst), ist eine Unterbrechung der Beitragszahlung möglich. Bei Austritt aus dem Unternehmen benötigen wir ebenfalls eine entsprechende Abmeldung.

Sobald uns Ihre Meldung vorliegt, informieren wir Ihren Mitarbeiter schriftlich über die Möglichkeiten der eigenen Beitragszahlung.

Persönliche Daten ändern

Adressänderung, Heirat, Namensänderung oder Geburt eines Kindes

Sofern Ihre Meldung nicht auf elektronischem Wege erfolgt – nutzen Sie bitte das Formular.

Tarife und Leistungspläne

Welcher Tarif bzw. Leistungsplan für Ihren Mitarbeiter gilt beziehungsweise ausgewählt werden kann, ist abhängig vom Mitgliedschaftsvertrag sowie der arbeitsrechtlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Mitarbeiter.

Tarife

Auszug

  bis 12/2021 seit 01/2022
Produkt Tarif technische Bezeichnung Tarif technische Bezeichnung
BVV Altersvorsorge ARLEP/oG 2017 AE17 ARLEP/oG 2022 AE22
BVV Altersvorsorge mit Hinterbliebenenleistung ARLEP/mGH 2017 AGH17 ARLEP/mGH 2022 AGH22

BVV Kompaktvorsorge

  • Grundversorgung
  • Zusätzliche Entgeltumwandlung
       
DN 2017 DN17 DN 2022 DN22
DN 2017 DZ17 DN 2022 DZ22

BVV Kompaktvorsorge Plus

  • Grundversorgung
  • Zusätzliche Entgeltumwandlung
       
DN Plus 2017 DB517 DN Plus 2022 DB522
DN Plus 2017 DZ517 DN Plus 2022 DZ522

Leistungspläne

Auszug

  bis 12/ 2021 seit 01/2022
Produkt Leistungsplan technische Bezeichnung
bis 12/2021
Leistungsplan technische Bezeichnung
ab 01/2022
BVV Altersvorsorge ARLEP/oG 2017 AEV17 ARLEP/oG 2022 RAE22
BVV Altersvorsorge mit Hinterbliebenenleistung ARLEP/mGH 2017 AHV17 ARLEP/mGH 2022 RAH22

BVV Kompaktvorsorge

  • Grundversorgung
  • Zusätzliche Entgeltumwandlung
       
N 2017 RN17 N 2022 RN22
N 2017 RZ17 N2022 RZ22

BVV Kompaktvorsorge Plus

  • Grundversorgung
  • Zusätzliche Entgeltumwandlung
       
N Plus 2017 RB517 N Plus 2022 RB522
N Plus 2017 RZ517 N Plus 2022 RZ522

Steuern

Die Versteuerung ist abhängig vom gewählten Durchführungsweg.

Rechengrößen im Überblick

Elektronische Datenmeldung

Beitragsmeldung

Bei mehr als 15 Versicherten empfehlen wir Ihnen zur Erleichterung der Administration das elektronische Verfahren.

Bei der elektronischen Meldung stellen Sie dem BVV monatlich einen Datenträger zur Verfügung, den Sie direkt aus Ihrem Personalverwaltungssystem generieren. Den Datenträger können Sie in Form einer verschlüsselten E-Mail an uns senden.

Sie haben Fragen zur elektronischen Datenmeldung?

Herr Theuerkauf: 030 / 896 01-808

Herr Völker: 030 / 896 01-829

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, eine Datei aus Ihrem Abrechnungsprogramm zu erstellen, stellen wir Ihnen kostenfrei unser BVV-Programm zur Verfügung.

Beitragszahlung

Die Beitragszahlung an den BVV können Sie bequem über das Lastschriftverfahren oder alternativ per Überweisung tätigen.

Für eine reibungslose Abwicklung, empfehlen wir Ihnen, das Lastschriftverfahren. Hierzu benötigen wir das ausgefüllte und unterschriebene Formular für den oder die genutzten Durchführungsweg(e) Pensionskasse und/oder Unterstützungskasse per Post oder Fax zurück.

Das Lastschriftverfahren ist nur bei in Deutschland ansässigen Banken möglich.

Die gemeldeten Beiträge sind im Voraus und innerhalb der ersten zehn Tage des Abrechnungsmonats zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass die Zahlungen für die BVV Pensionskasse und die BVV Unterstützungskasse in jeweils einer Summe auf ein dafür vorgesehenes Konto erfolgen.

Bereits Mitglied im BVV?

Ihre kostenfreie Mitgliedschaft.

Hat Ihr Mitarbeiter bereits eine BVV-Versorgung? Senden Sie uns einfach den Rahmenvertrag sowie das Anmeldeformular ausgefüllt und unterzeichnet zurück.

Sie möchten Mitarbeiter ohne eine bestehende BVV-Versorgung bei uns anmelden? Lassen Sie sich beraten!

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