Das Vorsorgekonzept BVV.MAXRENTE Balance

  • Altersrente: Monatliche Zahlungen ab Alter 65. Ein vor­zeitiger oder späterer Ruhestand ist auch möglich.
  • Hinterbliebenenleistung: Im Todesfall erhält die bezugsberechtigte Person eine Versorgungsleistung.

Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen und Voraussetzungen finden Sie im entsprechenden Pensionsplan.

Das Vorsorgekonzept BVV.MAXRENTE Balance

Solide finanzielle Entscheidungen für das Alter sind entscheidend und erfordern eine sorgfältige Planung.

Die BVV.MAXRENTE Balance stellt eine solide Lösung für diejenigen dar, die in ihrer Altersvorsorge Wert auf Stabilität und geringe Schwankungen legen. Sie profitieren von professionellem Anlagemanagement für Ihre finanzielle Freiheit im Alter.

Kapitalanlage

Die Kapitalanlagestrategie der BVV.MAXRENTE Balance ist auf ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Wachstumspotenzial ausgerichtet.

Die Kapitalanlage erfolgt in Rückdeckungsversicherungen beim BVV Versicherungs­verein des Bankgewerbes a.G. (BVV Versicherungsverein). Im Zentrum dieser Strategie stehen Investi­tionen in sichere verzinsliche Wert­papiere, die den überwiegenden Teil unseres Port­­folios bilden und eine stabile Ertrags­basis gewährleisten.

Zur Ergänzung dieser soliden Grundlage diversifizieren wir unser Portfolio gezielt über verschiedene langfristig ertragreiche Assetklassen wie Aktien und Immobilien. Diese Segmente unseres Portfolios werden von spezialisierten Managern betreut, die dank ihres tiefen Marktverständnisses und ihrer Expertise darauf abzielen, das Wachstumspotenzial dieser Anlagen voll auszuschöpfen.

Die Struktur unseres Kapitalanlageportfolios ist direkt auf die Anforderungen unserer Versorgungsleistungen abgestimmt. Diese Ausrichtung ermöglicht es uns, stets attraktive Renditen zu erzielen, während wir gleichzeitig das Sicherheitsbedürfnis unserer Kunden im Blick behalten. Unsere Strategie zielt darauf ab, durch eine kluge Mischung aus Stabilität und Wachstumschancen, eine nachhaltige und ertragreiche Altersvorsorge zu gewährleisten.

Exemplarische Darstellung der Kapitalanlage der BVV.MAXRENTE Balance

Sicherheit auch ohne Garantie

Die BVV.MAXRENTE Balance ist speziell dafür konzipiert, um langfristig konsistente und zuverlässige Erträge zu erwirtschaften. Sie zeichnet sich durch eine hohe Sicherheit aus, da in Rückdeckungsversicherungen des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. investiert wird, die durch ihre konservative Ausrichtung ein stabiles Anlageumfeld bieten.

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BVV.MAXRENTE Balance

Die unverbindlichen Beispielrechnungen sollen Ihnen einen Eindruck vermitteln, wie sich Ihre Versorgung entwickeln und mit welcher monatlichen Rentenhöhe Sie ins Alter starten könnten (Startrente brutto).

Wir haben hierfür eine ab Vertragsbeginn monatlich laufende und gleichbleibende Beitragszahlung zugrunde gelegt, sofern Sie keine Beitragsanpassungen vorgege­ben haben. Die tarifvertraglichen Stufen sind nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie: Die Höhe Ihrer Versorgung ist bei der reinen Beitragszusage nicht garantiert und kann sich auch noch im Rentenbezug ändern.

Ihre Startrente ergibt sich durch Verrentung des Versorgungskapitals, das bei Eintritt des Versorgungsfalls vorhanden ist. Grundlage dafür sind die gezahlten Beiträge und die daraus erzielten Erträge des BVV Pensionsfonds. Dabei werden planmäßige Verwaltungskosten berücksichtigt.

Die Höhe Ihrer Versorgung ist damit abhängig von den verwendeten Rechnungsgrundlagen, die später auch abweichen können, sowie dem Zeitwert der Rückdeckungsversicherung im jeweiligen Versorgungsfall.

Die tatsächlichen Werte können deshalb sowohl niedriger als auch höher ausfallen als die hier angegebenen Werte.

Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sind im Rentenalter grundsätzlich zu versteuern sowie in der Regel beitragspflichtig zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.

Die BVV.MAXRENTE Balance beinhaltet eine lebenslange Altersversorgung. Zusätzlich enthält das Produkt eine Todesfallleistung bei Tod vor Rentenbeginn oder innerhalb der ersten 15 Jahre nach Rentenbeginn.

Sie erhalten eine lebenslange Altersversorgung, wenn Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, soweit Sie kein Erwerbseinkommen mehr beziehen.

Sie haben die Wahl: Sie können die Altersversorgung auch beantragen, wenn Sie vorzeitig (frühestens ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie eine vorzeitige Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beanspruchen können) oder nach dem vollendeten 65. Lebensjahr (längstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres) in den Ruhestand treten. Ein vorgezogener oder späterer Rentenbeginn wirkt sich auf die Höhe Ihrer Startrente aus.

Für einen Anspruch auf die Todesfallleistung müssen Sie eine bezugsberechtigte Person benennen:

  • den Ehegatten oder Lebenspartner im Sinne des LPartG oder
  • den Lebensgefährten, mit dem eine gemeinsame Haushaltsführung besteht oder
  • die Kinder im Sinne des § 32 Abs. 3 und 4 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG.

Die Kapitalanlage erfolgt in Rückdeckungsversicherungen beim BVV Versicherungs­verein des Bankgewerbes a.G. (BVV Versicherungsverein). Der BVV Pensionsfonds verfolgt bei der Kapitalanlage in Rückdeckungsversicherungen keine eigenständige Anlagepolitik. Die Anlagepolitik des BVV Versicherungsvereins ist maßgeblich.

Die Anlagepolitik des BVV Versicherungsvereins berücksichtigt ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Belange. Nachhaltigkeit ist neben Rendite, Sicherheit und Liquidität ein gleichrangiges, aber teilweise konkurrierendes Ziel der Kapitalanlage. Einzelheiten zur Portfolioausrichtung und der Berücksich­tigung von Nachhaltigkeitsrisiken erläutert der BVV Versicherungsverein ausführlich in den Dokumenten unter www.bvv.de/kapitalanlage.

Da die BVV.MAXRENTE erst seit kurzer Zeit angeboten wird, können derzeit noch keine Informationen zur bisherigen Wertentwicklung gegeben werden.

Für die Versorgung beim BVV Pensionsfonds fallen keine Abschluss- und Vertriebskosten an. Der BVV Pensionsfonds investiert die gezahlten Beiträge in Rückdeckungsversicherungen bei dem BVV Versicherungsverein. Kosten fallen beim BVV Versicherungsverein für die Verwaltung in der Anwartschafts- und Rentenbezugszeit an. Alle Kosten sind bereits einkalkuliert und werden nicht gesondert erhoben. Sonstige nicht einkalkulierte Kosten können anlassbezogen entstehen (z. B. bei Auslandsüberweisung, Versorgungsausgleich).

Bei der BVV.MAXRENTE handelt es sich um eine reine Beitragszusage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG (Betriebsrentengesetz).

Bei einer reinen Beitragszusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zahlung von Beiträgen zu. Die Ihnen zugesagten Beiträge werden an den BVV Pensions­fonds geleistet.

Die reine Beitragszusage bedeutet, dass der BVV Pensionsfonds und der Arbeitgeber keine Garantien übernehmen – weder für die spätere Höhe der Versorgungsleistungen noch für die Höhe der laufenden Versorgungsleistung.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Sie Ihre Versorgung mit eigenen Beiträgen fortsetzen oder – sofern dies möglich ist – das Versorgungskapital auf eine neue Versorgungseinrichtung übertragen (§ 22 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG).

Um die BVV.MAXRENTE Balance abschließen zu können, benötigen wir eine ent­sprechende Meldung von Ihrem Arbeitgeber. Bitte wenden Sie sich an Ihre Personal­abteilung.

Downloads

Wir haben alle notwendigen Dokumente und Unterlagen für Sie zusammengestellt. Ob Formulare, Broschüren oder Infoblätter – hier finden Sie schnell, was Sie brauchen.

Ihr Weg zur BVV.MAXRENTE Balance

Bitte beachten Sie, dass das Vorsorgekonzept BVV.MAXRENTE Balance ausschließlich über Ihren Arbeitgeber abgeschlossen werden kann. Dieser kann Ihnen alle notwendigen Informationen bereitstellen und den Abschlussprozess für Sie einleiten. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um in Ihre finanzielle Zukunft zu investieren und sichern Sie sich die Vorteile der BVV MAXRENTE Balance.

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Wir beraten Sie rund um die reine Beitragszusage:
Telefon 030 520 05 68 14

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