Neue Riester-Förderung ab 2027
So profitieren Sie von der Altersvorsorgereform
Von den neuen Fördermöglichkeiten in der Riester-Rente ab 1. Januar 2027 können Sie auch in Ihrer betrieblichen Altersversorgung (bAV) beim BVV profitieren, falls Sie eine Riester-Förderung nutzen oder in Zukunft in Anspruch nehmen möchten.
Mit dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz, kurz: AVRG) entwickelt die deutsche Bundesregierung aktuell die private Altersvorsorge als dritte Säule neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung weiter.
Das betrifft auch die Riester-Förderung, die Sie im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung in Anspruch nehmen können. Ab 2027 haben Sie die Wahl zwischen zwei Fördersystematiken.
Kurz zusammengefasst
- Stichtag für die Reform: 1. Januar 2027
- Relevanz für Ihre Riester-geförderte bAV: Einführung einer neuen Fördersystematik für Neuabschlüsse
- Bestehende Riester-Verträge können unverändert fortgeführt werden, Neuabschlüsse in der alten Förderung sind nur noch bis 31.12.2026 möglich
- Ein Wechsel in die neue Förderung ist ab 2027 unwiderruflich möglich
- Der Kreis der förderberechtigten Personen wird um Selbstständige und Pflichtversicherte einer berufsständischen Versorgungseinrichtung erweitert
Ihre Optionen
Mit Ihrem bestehenden Riester-Vertrag haben Sie die Wahl: Sie können ihn unverändert mit der bisherigen Förderung fortführen, denn er genießt Bestandsschutz. Dazu müssen Sie nichts veranlassen. Ab 1. Januar 2027 können Sie auch in die neue Fördersystematik wechseln. Dazu sollten Sie prüfen, welche Förderung besser zu Ihrem Leben und Ihren Bedürfnissen passt: die bisherige oder die neue Regelung. Ihre Entscheidung für die neue Riester-Förderung können Sie uns ganz einfach durch eine schriftliche Erklärung im Laufe des Jahres 2027 mitteilen. Ein entsprechendes Formular stellen wir Ihnen rechtzeitig auf dieser Internetseite zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Falls Sie mehrere Riester-Verträge besitzen und einen davon in die neue Fördersystematik überführen, gilt die neue Fördersystematik für sämtliche geförderten Verträge.
Falls Sie neu abschließen möchten: Die neue Riester-Förderung gilt automatisch für Riester-Verträge, die ab dem 01.01.2027 abgeschlossen werden. Wenn Sie noch einen Riester-Vertrag nach der alten Fördersystematik abschließen wollen, können Sie dies bis 31.12.2026 tun.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Prüfen Sie in Ruhe, welche Förderung ab 2027 besser zu Ihrem Leben passt.
- Prinzipiell besteht kein Handlungsbedarf: Sie können Ihren Vertrag unverändert fortführen.
- Verträge mit alter Förderung können noch bis Ende 2026 abgeschlossen werden.
- Ein Wechsel in die neue Förderung ist ab Anfang 2027 möglich. Beachten Sie bitte dabei: Falls Sie mehrere Riester-Verträge besitzen und einen davon in die neue Fördersystematik überführen, gilt die neue Fördersystematik für sämtliche geförderten Verträge.
Die neue Fördersystematik
Zum 1. Januar 2027 wird die klassische Riester-Förderung ersetzt durch ein neues, prozentuales Fördersystem, in dem jeder eingezahlte Euro direkt bezuschusst wird. Die bisherige Kopplung an das Vorjahreseinkommen fällt weg, die maximale Grundzulage steigt auf bis zu 540 Euro pro Jahr.
- Die Förderhöhe orientiert sich künftig nicht mehr am Einkommen, sondern an den Einzahlungen.
- Für jeden selbst eingezahlten Euro bis 360 Euro gibt es 50 Cent, für jeden weiteren Euro bis zur Höchstgrenze von 1.800 Euro 25 Cent vom Staat oben drauf. Also maximal 540 Euro.
- Mindest- und Höchstbeitrag für förderfähige Einzahlungen liegen bei 120 bzw. bei 1.800 Euro im Jahr.
| Riester- Förderung | altes System bis 31.12.2026 | neues System ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Maximale Grund- zulage | 175 Euro pro Jahr | 540 Euro pro Jahr |
| Kinder- zulage | 300 Euro pro Kind ab Jahrgang 2008, 185 Euro pro Kind bis Jahrgang 2007 | Bis zu 300 Euro pro Kind, unabhängig vom Jahrgang |
| Berufs- einsteiger- bonus | 200 Euro, einmalig | 200 Euro, einmalig |
| Mindest- eigen- beitrag | 60 Euro pro Jahr | 120 Euro pro Jahr |
| Förder- höhe | Einkommensabhängiger Zuschuss auf Einzahlung | Prozentualer Zuschuss auf Einzahlung |
| Höchst- beitrag | 2.100 Euro pro Jahr, abzüglich Zulagen | 1.800 Euro pro Jahr, zuzüglich Zulagen |
Vorteile Ihrer BVV-Versorgung
- Lebenslange Rente: Sie erhalten eine garantierte Altersrente, solange Sie leben. Keinen Tag weniger.
- Kostengünstig: Ohne Abschlusskosten oder Provision - der BVV ist allein seinen Mitgliedern verpflichtet.
- Professionell gemanagt: Der BVV verfügt über ein professionelles Portfoliomanagement.
- Zuverlässigkeit: Der BVV ist seit 1909 spezialisiert auf die Altersversorgung der Finanzwirtschaft.
Häufige Fragen
Prinzipiell besteht für Sie kein Handlungsbedarf: Sie können Ihren Vertrag unverändert fortführen. Prüfen Sie in Ruhe, welche Förderung ab 2027 besser zu Ihrem Leben passt. Verträge mit alter Förderung können noch bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Ein Wechsel in die neue Förderung ist ab Anfang 2027 möglich. Beachten Sie bitte dabei: Falls Sie mehrere Riester-Verträge besitzen und einen davon in die neue Fördersystematik überführen, gilt die neue Fördersystematik für sämtliche geförderten Verträge.
Welche Auswirkungen hat die Reform auf meinen bestehenden Riester-Vertrag?
Von der neuen Riester-Förderung nach dem Altersvorsorgereformgesetz profitieren Sie auch in Ihrer betrieblichen Altersversorgung beim BVV. Mit Ihrem bestehenden Riester-Vertrag haben Sie die Wahl: Sie können ihn unverändert mit der bisherigen Förderung fortführen, denn er genießt Bestandsschutz. Dazu müssen Sie nichts veranlassen. Ab 1. Januar 2027 können Sie auch in die neue Fördersystematik wechseln. Dazu sollten Sie prüfen, welche Förderung besser zu Ihrem Leben und Ihren Bedürfnissen passt: die bisherige oder die neue Regelung. Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Ihre Entscheidung für die neue Riester-Förderung können Sie uns ganz einfach durch eine schriftliche Erklärung im Laufe des Jahres 2027 mitteilen. Ein entsprechendes Formular stellen wir Ihnen rechtzeitig auf dieser Internetseite zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Falls Sie mehrere Riester-Verträge besitzen und einen davon in die neue Fördersystematik überführen, gilt die neue Fördersystematik für sämtliche geförderten Verträge.
Was muss ich tun, um die neue Förderung zu erhalten?
Die neue Riester-Förderung gilt automatisch für Riester-Verträge, die ab dem 01.01.2027 abgeschlossen werden. Wenn Sie für Ihren bereits bestehenden Bestandsvertrag ab dem Antragsjahr 2027 in die neue Fördersystematik wechseln möchten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich im Laufe des Jahres 2027 mit. Ein entsprechendes Formular stellen wir Ihnen rechtzeitig auf dieser Internetseite zur Verfügung.
Kann ich meine BVV-Versorgung auf ein privates Altersvorsorgeprodukt übertragen?
Eine Übertragung Ihrer BVV-Versorgung auf ein privates Altersvorsorgeprodukt, wie beispielsweise auf ein Altersvorsorgedepot, können wir Ihnen nicht anbieten. Das liegt daran, dass eine Kapitalübertragung Ihres betrieblichen Altersvorsorgevermögens bei dem BVV Versicherungsverein (Pensionskasse) nur auf eine andere Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung möglich ist.
Wie erhalte ich die Zulage, wenn ich neu förderberechtigt bin?
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wurde der Kreis der förderberechtigten Personen auf Selbstständige und Pflichtmitglieder der berufsständigen Versorgungseinrichtungen erweitert. Geben Sie bei der Antragsstellung auf Riester-Förderung einfach Ihren aktuellen Status an. Anschließend entscheidet die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) über die Gewährung der Riester-Förderung für Ihren Vertrag.
Wenn Sie ab dem Antragsjahr 2027 zu diesem neuen Personenkreis gehören, wird die ZfA Ihren Antrag entsprechend positiv bescheiden und uns über das Ergebnis in Kenntnis setzen.
Weitere Informationen
Die Reform der privaten Altersvorsorge befindet sich noch in der Umsetzung. Allgemeine Informationen finden Sie auf folgenden externen Internetseiten:
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