Berlin, 13.03.2020

Wir versenden den Antrag auf Altersvorsorgezulage

Sichern Sie sich Ihre staatliche Förderung!

In den nächsten Tagen erhalten Sie von uns die Unterlagen, um Ihre Riester-Förderung für das Beitragsjahr 2019 zu beantragen.

Wann kann ich die staatliche Förderung beantragen?

  • Wenn Sie zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis gehören
    und
  • Sie oder Ihr Arbeitgeber im Jahr 2019 Beiträge aus Ihrem Nettoeinkommen an den BVV Versicherungsverein (Pensionskasse) gezahlt haben.

Wie beantrage ich die staatliche Förderung?

Sie füllen den Zulageantrag aus und senden ihn an uns zurück. Vereinfachen Sie die jährliche Beantragung Ihrer Riester-Zulage, indem Sie uns eine Vollmacht zur dauerhaften Beantragung erteilen.

Neu ab 2020

Um den Sonderausgabenabzug zu beantragen, benötigen wir - im Gegensatz zum Vorjahr - keine Einwilligung mehr. Wir melden die Höhe Ihrer förderfähigen Beiträge elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Die ZfA stellt die Daten Ihrem Finanzamt dann automatisch zur Verfügung.

Erfahren Sie mehr zum Thema Riester

Wir sind für Sie da, rufen Sie uns an!

030 / 520 05 68 11

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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