News, 11.09.2017

Wissenswertes zur Änderung der Steuerklassenzuordnung

Sie erhalten eine Rente aus der BVV Unterstützungskasse und möchten die Zuordnung Ihrer Steuerklasse ändern? Hier erfahren Sie, wie das geht und wer Ihr Ansprechpartner ist.

Die Zuordnung der Steuerklasse richtet sich danach, ob der BVV bisher als zahlende Stelle mit Steuerklasse I bis V („Hauptarbeitgeber“) oder mit Steuerklasse VI („Nebenarbeitgeber“) abgerechnet hat.

Der BVV hat bisher mit Steuerklasse VI abgerechnet und soll nun Steuerklasse I bis V verwenden

Ihr Ansprechpartner: der BVV

Wenn Ihre lohnsteuerpflichtige Rente künftig mit der Steuerklasse I bis V abgerechnet werden soll, muss der BVV als zahlende Stelle der „Hauptarbeitgeber“ werden. Wir benötigen von Ihnen hierfür eine schriftliche und unterschriebene Mitteilung. Bitte informieren Sie uns auch darüber, ab wann Ihr Änderungswunsch gelten sollen. Die Änderung können wir nur für die Zukunft umsetzen.

Der BVV hat bisher mit Steuerklasse I bis V abgerechnet und soll nun Steuerklasse VI verwenden

Ihr Ansprechpartner: die andere zahlende Stelle

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die zahlende Stelle, die bisher Ihre Rente mit der Steuerklasse VI abgerechnet hat. Sobald sich die andere zahlende Stelle als „Hauptarbeitgeber“ angemeldet hat, wird der BVV automatisch elektronisch zum „Nebenarbeitgeber“. Ihre lohnsteuerpflichtige Rente rechnen wir dann künftig mit der Steuerklasse VI ab.

Änderung der Steuerklasse für den „Hauptarbeitgeber“

Ihr Ansprechpartner: das Finanzamt

Der BVV rechnet Ihre Rente mit der Steuerklasse I bis V ab. Möchten Sie Ihre Steuerklasse ändern, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt, da Änderungen Ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale nur das Finanzamt vornehmen kann. Die Information wird elektronisch an uns weitergeleitet.