News, 30.03.2016

Wir versenden den Antrag auf Altersvorsorgezulage

Sichern Sie sich Ihre staatliche Förderung!

Mit mehr als 16,4 Millionen Altersvorsorgeverträgen im Jahr 2015 sorgen laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits viele Deutsche für das Alter vor. Denken auch Sie daran, sich die jährliche Riester-Zulage vom Staat zu sichern.

In den nächsten Tagen erhalten Sie von uns den Zulageantrag für das Beitragsjahr 2015.

Wann kann ich die staatliche Förderung (Zulage und Sonderausgabenabzug) beantragen?

Wenn Sie unmittelbar zulageberechtigt sind und Sie oder Ihr Arbeitgeber im Jahr 2015 Beiträge aus Ihrem Nettoeinkommen an den BVV Versicherungsverein (Pensionskasse) gezahlt haben.

Wie beantrage ich die staatliche Förderung?

Sie füllen den Zulageantrag aus und senden ihn an den BVV. Vereinfachen Sie die jährliche Beantragung Ihrer Riester-Zulage, in dem Sie uns zur dauerhaften Beantragung bevollmächtigen. Dadurch füllen Sie den Antrag nur einmalig aus und teilen uns lediglich relevante Änderungen mit (beispielsweise die Geburt eines Kindes).

Damit Sie für das Beitragsjahr 2015 den Sonderausgabenabzug beantragen können, melden wir die Höhe Ihrer förderfähigen Beiträge elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Die ZfA stellt die Daten Ihrem Finanzamt zur Verfügung. Zur Übermittlung der Daten benötigen wir Ihre Einwilligung. Erst dann können wir eine elektronische Meldung vornehmen.

Wenn Sie uns bisher noch keine Einwilligung erteilt haben, erhalten Sie von uns ein entsprechendes Formular.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter.
Sie erreichen uns telefonisch unter 030 / 520 05 68 11.