News, 26.01.2016

Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015

Versand der Steuerbescheinigungen

Für Ihre Einkommensteuererklärung 2015 werden wir Ihnen bis zum 29. Februar 2016 die im vergangenen Jahr an Sie gezahlten Leistungen bescheinigen.

Die Bescheinigung erhalten Sie in Form eines amtlich vorgeschriebenen Vordruckes. Diese Leistungen melden wir ebenfalls an das Finanzamt.

BVV Pensionskasse und BVV Pensionsfonds

Sofern Sie eine Rente aus der BVV Pensionskasse oder dem BVV Pensionsfonds erhalten, bescheinigen wir Ihnen diese mit einer Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt.

Voraussetzung hierfür ist, dass sich eine Änderung der Brutto-Rente im Vergleich zum Vorjahr ergeben hat oder der Rentenbeginn im Jahr 2015 lag. Es ist hierbei nicht entscheidend, ob sich die gegebenenfalls abgeführten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geändert haben.

BVV Unterstützungskasse

Für Rentenzahlungen aus der BVV Unterstützungskasse erhalten Sie von uns einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Der Versand erfolgt unabhängig davon, ob sich die Rentenhöhe im Vergleich zum Vorjahr geändert hat.

Steuern

Sofern Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2015 bereits vorbereiten möchten, können Sie die Jahressummen Ihrer Rentenabrechnung für Dezember 2015 entnehmen.

Weitere Informationen zur Einkommensteuererklärung und den Steuerbescheinigungen finden Sie hier:

Kontakt

Bei Fragen zu diesem Thema helfen wir Ihnen unter 030 / 896 01-681 telefonisch gern weiter. Sollten Sie spezifische Fragen zum Steuerrecht haben, bitten wir Sie, sich an Ihren Steuerberater oder an einen Mitarbeiter Ihres Finanzamtes zu wenden.