News, 22.03.2019

Wir versenden den Antrag auf Altersvorsorgezulage

Sichern Sie sich Ihre staatliche Förderung!

In den nächsten Tagen erhalten Sie von uns die Unterlagen, um Ihre Riester-Förderung für das Beitragsjahr 2018 zu beantragen.

Wann kann ich die staatliche Förderung beantragen?

Diese können Sie beantragen,

  • wenn Sie zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis gehören und
  • Sie oder Ihr Arbeitgeber im Jahr 2018 Beiträge aus Ihrem Nettoeinkommen an den BVV Versicherungsverein (Pensionskasse) gezahlt haben.

Wie beantrage ich die staatliche Förderung?

Sie füllen den Zulageantrag aus und senden ihn an uns zurück. Vereinfachen Sie die jährliche Beantragung Ihrer Riester-Zulage, indem Sie uns eine Vollmacht zur dauerhaften Beantragung erteilen.

Damit Sie für das Beitragsjahr 2018 zusätzlich den Sonderausgabenabzug beantragen können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese liegt den Antragsunterlagen bei. Wir melden dann die Höhe Ihrer förderfähigen Beiträge elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Die ZfA stellt die Daten Ihrem Finanzamt dann automatisch zur Verfügung.

Sie möchten mehr zur Riester-Förderung erfahren?

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