News, 17.12.2018
Mehr steuerfrei einzahlen
Ab 2019 erhöht sich die staatliche Förderung
![](https://www.bvv.de/bilder/pixabay_people-2597126_1920_rf_content_var_height.jpg)
Im kommenden Jahr steigt die Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) auf 6.700 Euro monatlich (80.400 Euro jährlich).
Was bedeutet das für Sie?
Sie können 2019 höhere Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung) investieren.
BVV Pensionskasse
- Steuerfrei: 536 Euro monatlich (6.432 Euro jährlich)
- Sozialversicherungsfrei: 268 Euro monatlich (3.216 Euro jährlich)
BVV Unterstützungskasse
- Steuerfrei: unbegrenzt
- Sozialversicherungsfrei: 268 Euro monatlich (3.216 Euro jährlich)
Warum eine Entgeltumwandlung über den BVV?
Sie profitieren von der Sicherheit und Erfahrung Deutschlands größter Pensionskasse – gemessen am verwalteten Vermögen. Der BVV bietet durch geringe Verwaltungskosten und den Verzicht auf Provisionszahlungen oder Abschlusskosten ein attraktives Beitrags-/Leistungsverhältnis.
Was ist zu tun?
Wenn Sie die erhöhten steuer- und sozialversicherungsfreien Beträge für eine Entgeltumwandlung nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber oder direkt an uns (per E-Mail an vorsorge@bvv.de oder telefonisch unter 030 / 896 01-123). Wir beraten Sie gern.
Diese Seiten könnten Sie auch interessieren: