News, 12.12.2016

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ab 2017

Was ändert sich?

Im Jahr 2017 erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) auf jährlich 76.200 Euro (6.350 Euro monatlich).

Der Bundesrat hat am 25. November 2016 der vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung der Rechengrößen in der Sozialversicherung für das kommende Jahr zugestimmt.

Was bedeutet das für Sie?

Durch die Anhebung der BBG können Sie höhere Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung) investieren:

Ab 2017 sind Beiträge an die BVV Pensionskasse bis zu 3.048 Euro jährlich oder 254 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei.

Entsprechend erhöht sich auch der sozialversicherungsfreie Beitragsanteil für die BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse).

Zusätzlich können Sie weiterhin jährlich 1.800 Euro oder monatlich 150 Euro steuerfrei im Rahmen einer Entgeltumwandlung in eine BVV-Versorgung einzahlen.

Warum eine Entgeltumwandlung über den BVV?

Profitieren Sie von der Sicherheit und Erfahrung Deutschlands größter Pensionskasse – gemessen am verwalteten Vermögen. Der BVV bietet durch geringe Verwaltungskosten und den Verzicht auf Provisionszahlungen oder Abschlusskosten ein attraktives Beitrags-/Leistungsverhältnis.

Was ist zu tun?

Wenn Sie die erhöhten Freigrenzen für eine steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber oder direkt an uns (per E-Mail an vorsorge@bvv.de oder telefonisch unter 030 / 896 01-123). Wir beraten Sie gern und übernehmen die weiteren Schritte für Sie.

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