News, 15.02.2022

Einkommensteuererklärung für 2021

Versand der Steuerbescheinigungen in den nächsten Tagen

BVV Unterstützungskasse

Erhalten Sie eine Rente aus der BVV Unterstützungskasse? Dann senden wir Ihnen in den nächsten Tagen einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu.

BVV Pensionskasse und BVV Pensionsfonds

Sie erhalten eine Rente aus der BVV Pensionskasse und/oder dem BVV Pensionsfonds? Dann bekommen Sie eine Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt (Leistungsmitteilung), wenn

  • sich die Höhe Ihrer Bruttorente im Jahr 2021 im Vergleich zum Jahr 2020 geändert hat oder
  • Sie im Jahr 2021 zum ersten Mal eine Leistung von uns erhalten haben.

Bei vielen Rentnern hat sich lediglich die Höhe der abgeführten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geändert. In diesem Fall versenden wir keine Leistungsmitteilung.

Die Ihnen zuletzt zugesandte Mitteilung ist solange gültig, bis sich die Höhe Ihrer Bruttorente ändert.

In der Rentenabrechnung für Dezember 2021 finden Sie in der Spalte „Jahressummen“ alle Werte, die Sie für die Einkommensteuererklärung benötigen.

Weitere Informationen zur Einkommensteuererklärung haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

> Steuererklärung und Steuerbescheinigung

Wir übermitteln der Finanzverwaltung die Daten für das Jahr 2021 elektronisch.

Kontakt

Bei Fragen zu diesem Thema helfen wir Ihnen unter 030 / 520 05 68 13 gern weiter. Sollten Sie spezifische Fragen zum Steuerrecht haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an Ihr Finanzamt.

Wir sind für Sie da, rufen Sie uns an!

030 / 520 05 68 13

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