News, 30.11.2016

Neuer Höchstrechnungszins ab 2017

Neue Tarifgeneration beim BVV ab dem Jahr 2017

Ab dem 1. Januar 2017 senkt der Gesetzgeber für Neuverträge den Höchstrechnungszins von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent.

Mit einem Vertragsabschluss bis zum 31. Dezember 2016 sichern Sie sich den Rechnungszins in Höhe von 1,25 Prozent und somit eine höhere Leistung.

Was ist zu tun?

Prüfen Sie Ihre Versorgungssituation im Alter und entscheiden Sie sich noch in 2016 für eine BVV-Versorgung! Aufgrund der niedrigen Verwaltungskosten und dem Verzicht auf Provisions- sowie Abschlusskosten, bietet Ihnen der BVV ein attraktives Beitrags-/Leistungsverhältnis.

Über Ihren Arbeitgeber können Sie im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung) eine steuerlich begünstigte ergänzende Absicherung aufbauen. Oder Sie nutzen die BVV Riester-Rente und sichern sich die Vorteile der staatlichen Förderung im Rahmen Ihrer individuellen Vorsorge.

Wir unterstützen Sie!

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