Versorgungsausgleich
Vermeiden Sie zusätzliche Kosten und überlassen Sie dem BVV die Teilung von Versorgungsanwartschaften. Wir bieten Ihnen Lösungsmodelle für die Teilung Ihrer Direktzusagen sowie bestehender BVV-Versorgungen im Falle eines Versorgungsausgleichs.
Ausgangssituation
Was bedeutet Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen des Scheidungsprozesses durchgeführt. Das bedeutet, dass alle während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften zur Hälfte im jeweiligen Versorgungssystem geteilt werden.
Teilung einer Direktzusage
Welche Möglichkeiten gibt es?
Grundsätzlich werden Versorgungsansprüche innerhalb des bestehenden Versorgungssystems geteilt. Das bedeutet, dass bei einer von Ihnen erteilten Direktzusage der Ausgleichsberechtigte einen Anspruch direkt über Ihr Betriebsrentensystem erhält (interne Teilung).
Um diesen zusätzlichen Aufwand für Unternehmen zu verhindern, hat der Gesetzgeber auch die externe Teilung über z.B. einen Versorgungsträger wie den BVV ermöglicht. Diese können Sie bei einem Ausgleichswert bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2020: 82.800 Euro) einseitig verlangen.
Der BVV bietet seinen Mitgliedsunternehmen eine aufwandsarme Lösung für die externe Teilung an.
Wie läuft der externe Teilungsprozess ab?
1. Voraussetzung für die externe Teilung ist, dass der Ausgleichsverpflichtete eine Direktzusage von Ihnen (seinem Arbeitgeber) erteilt bekommen hat.
2. Das Familiengericht informiert Sie über den beabsichtigten Ausgleich und bittet Sie um Auskünfte zur bestehenden Direktzusage.
3. Sie als Arbeitgeber ermitteln den Ausgleichswert und vereinbaren oder verlangen die externe Teilung.
4. Auf Grundlage des Ausgleichswerts kann sich der Ausgleichsberechtige für den BVV als Zielversorgungsträger entscheiden. Auf Anfrage des Ausgleichsberechtigten senden wir diesem ein individuelles Angebot zu.
5. Das Gericht prüft den Versorgungsvorschlag und legt in dem Beschluss den zu zahlenden Ausgleichswert und den BVV als Zielversorgungsträger fest.
6. Sobald der Beschluss rechtskräftig ist, erfolgt die Übertragung der Versorgungsanwartschaft. Der Ausgleichsberechtigte hat im Anschluss die Möglichkeit, die neu begründete BVV-Versorgung weiter aufzubauen.
BVV Ausgleichsrechner
Berechnen Sie mit unserem Ausgleichsrechner ganz einfach einen Vorschlag für die externe Teilung.
Ihre Vorteile
- Versorgungsanspruch wird auf den BVV ausgelagert
- Keine Aufnahme von betriebsfremden Personen in das eigene Versorgungssystem
- Überschussleistungen der Pensionskasse erhöhen die Rentenanwartschaft
- Reduzierung Ihres PSV-Beitrags
- Keine zusätzlichen biometrischen Risiken im Unternehmen
Teilung einer BVV-Versorgung
Interne Teilung beim BVV als aufwandsarme Lösung
Die interne Teilung sieht vor, dass der Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten eine Versorgung für den ausgleichsberechtigten Ehegatten bildet.
Im Falle einer BVV-Versorgung erhält der ausgleichsberechtigte Ehepartner damit einen eigenen Versorgungsanspruch beim BVV.
Auch für den Ausgleichsberechtigten besteht die Möglichkeit, die geteilte Versorgungsanwartschaft weiter aufzubauen.
Wie läuft der Teilungsprozess ab?
1. Voraussetzung für die interne Teilung ist das Bestehen einer BVV-Versorgung bei mindestens einem der beiden Ehepartner.
2. Das Familiengericht informiert Sie über den beabsichtigten Ausgleich und bittet um Auskunftserteilung zu bestehenden betrieblichen Altersversorgungen.
3. Der BVV ermittelt den Ausgleichswert der BVV-Versorgung und beantwortet das Auskunftsersuchen des Familiengerichts. Das Gericht urteilt über den zu übertragenden Ausgleichswert.
4. Der Ausgleichsberechtigte erhält einen separaten Vertrag beim BVV, der ihm eine zusätzliche Altersrente garantiert. Der Ausgleichsberechtigte hat im Anschluss die Möglichkeit, seine BVV-Versorgung weiter aufzubauen.
Wir sind für Sie da, rufen Sie uns an!
030 / 896 01-591Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr,
Freitag 8 bis 16 Uhr
Sie möchten uns lieber schreiben?
Nutzen Sie unser Kontaktformular.