Mergers & Acquisitions

Unternehmenstransaktionen und Betriebszusammenschlüsse können helfen, dem steigenden Kosten- und Wettbewerbsdruck im Markt standzuhalten. Umso wichtiger erscheint es, derartige Transaktionsprozesse reibungslos zu gestalten. Verpflichtungen aus Direktzusagen können solch einen Transaktionsprozess deutlich erschweren, da zukünftige Zahlungsströme aus diesen internen Verpflichtungen vom Käufer nicht oder nur schwer eingeschätzt werden können. Vereinfachen Sie daher Betriebsübergänge und den Zu- oder Verkauf von Unternehmensteilen, indem Sie Ihre Versorgungszusagen auf den BVV übertragen.

Ausgangssituation

Interne Pensionsverpflichtungen werden zum Stolperstein bei M&A-Aktivitäten

Bei einem Betriebsübergang oder Unternehmenskauf tritt das erwerbende Unternehmen üblicherweise in die Rechte und Pflichten des Veräußerers ein, die zum Zeitpunkt des Übergangs bestehen. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen kann dabei die Verhandlungen über Unternehmenswert und Kaufpreis maßgeblich beeinflussen und in die Länge ziehen. Der Erwerber hat in der Regel kein Interesse, das unternehmensfremde Versorgungssystem parallel zum bestehenden Eigensystem fortzuführen.

Unsere Lösung und ein Fallbeispiel

Schaffen Sie Transparenz und Planungssicherheit

Für alle Seiten vorteilhaft ist es, wenn die bestehenden und künftigen Verpflichtungen in Form einer kapitalgedeckten, externen Versorgung harmonisiert werden. Aufwendungen und Zahlungsströme sind für Veräußerer und Erwerber transparent und häufig bis weit in die Zukunft planbar. Und nicht zu vergessen: Gleiches gilt im Übrigen auch für die betroffenen Mitarbeiter, die sich im Umstellungsprozess auf die Stetigkeit einer externen Versorgung verlassen können.

Ein Fallbeispiel

Schematische Darstellung einer typischen Lösung für das Betriebsrentensystem im Falle eines Betriebsübergangs

Unternehmen A mit internen Pensionszusagen plant den Betriebsübergang (Verkauf) auf ein fremdes Unternehmen B.

  • Betroffen sind Mitarbeiter des Unternehmens A mit zwei unterschiedlichen Versorgungsordnungen, zudem gibt es vier individuelle Einzelzusagen.
  • Bei der Veräußerung kommt es zu Schwierigkeiten, den Einfluss des Verpflichtungsumfangs auf den Kaufpreis zu bewerten.
  • Unternehmen B hat kein Interesse daran, weitere Zusagen in das eigene Betriebsrentensystem aufzunehmen.
  • Erschwerend kommt es zu vielen besorgten Nachfragen der Mitarbeiter.
Lösung: Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf den BVV.

Weitere Informationen

Nähere Informationen finden Sie nachfolgend:

Ihre Vorteile auf einen Blick

Vorteile für Erwerber und Veräußerer

  • Der Erwerber weiß, welche Verpflichtungen er im Bereich der betrieblichen Altersversorgung eingeht
  • Erwerber und Veräußerer genießen die Expertise und Versorgungssicherheit des BVV
  • Der BVV unterstützt den Übertragungsprozess umfassend, um die Abwicklung möglichst effizient und aufwandsarm zu gestalten
  • Möglichen Sorgen der Mitarbeiter wird entgegengewirkt

Kontakt

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