Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 Abs. 2 S. 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Was ist der Grund für die gemeinsame Verantwortlichkeit?
Bei der virtuellen Veranstaltung „Im Dialog“ am 23.04.2024 arbeiten der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. (PK), die BVV Pension Management GmbH (PM) und die betavo GmbH (betavo) eng zusammen. Die Parteien haben gemeinsam die Reihenfolge der Verarbeitung dieser Daten in den einzelnen Prozessabschnitten festgelegt. Sie sind daher innerhalb der nachfolgend beschriebenen Prozessabschnitte gemeinsam für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich (Art. 26 DSGVO).
Für welche Prozessabschnitte besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit?
In den nachfolgend benannten Prozessabschnitten besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit:
- Konsolidierung der angemeldeten Teilnehmer, um zu vermeiden, dass ein Kunde zwei Teilnahmebestätigungen erhält
- Versand der Teilnahmebestätigung an die angemeldeten Kunden durch die Vertragspartei
- Erstellung und Nutzung einer gemeinsamen Teilnehmerliste für:
- den Überblick über die angemeldeten Teilnehmer
- zur Verfügung stellen der verschlüsselten Daten an WOW! GmbH durch den BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., um individuellen Zugangslink & ggf. Passwort zur Veranstaltung erstellen zu lassen
- die Umsetzung einer etwaigen Nachtelefonie durch die Vertragspartei
- die Organisation und Umsetzung der Nachbetrachtung durch die Vertragspartei
- Versand des individuellen Zugangslink & ggf. Passwort zur gemeinsamen Streamingplattform (Sitz des Rechenzentrums: Frankfurt am Main) an den Teilnehmer durch die jeweilige Vertragspartei
Folgende Daten werden hierbei verwendet:
- Vor- und Zuname des Ansprechpartners beim Unternehmen (Teilnehmer)
- Unternehmensangaben (Firma)
- E-Mail-Adresse des Ansprechpartners beim Unternehmen
- Dienstliche Rufnummer des Ansprechpartners beim Unternehmen
Was haben die Parteien vereinbart?
Im Rahmen ihrer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit haben die Parteien vereinbart, wer von ihnen welche Pflichten nach der DSGVO erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 DSGVO.
Diese Vereinbarung ist notwendig, da bei der Nutzung von den MS-Office Anwendungen und Cobra CRM PRO personenbezogene Daten in unterschiedlichen Prozessabschnitten und Systemen verarbeitet werden, die durch die benannten Parteien genutzt werden.
Prozessabschnitt / EDV-System | Erfüllung der Pflichten durch: |
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Abschnitt 1: Konsolidierung der angemeldeten Teilnehmer (MS-Office, Cobra CRM PRO) | PK, PM & betavo gemeinsam für alle Teilnehmer |
Abschnitt 2: Bestätigung der Anmeldung gegenüber den angemeldeten Kunden (MS-Office, Cobra CRM PRO) | PK gegenüber den PK-Kunden PM gegenüber den PM-Kunden Betavo gegenüber den betavo-Kunden |
Abschnitt 3: Erstellung einer gemeinsamen Teilnehmerliste (MS-Office, Cobra CRM PRO) | PK, PM & betavo gemeinsam für alle Teilnehmer |
Abschnitt 4: Gemeinsame Nutzung der Teilnehmerliste (MS-Office, Cobra CRM PRO) | PK, PM & betavo gemeinsam für alle Teilnehmer |
Abschnitt 5: Parteien stellen WOW! GmbH Teilnehmerliste zur Verfügung | PK für alle Teilnehmer |
Abschnitt 6: Kunde erhält individuellen Zugang zur Veranstaltungsplattform (MS-Office, Cobra CRM PRO, Simplex als Streaminglizenz) | PK gegenüber den PK-Kunden PM gegenüber den PM-Kunden Betavo gegenüber den betavo-Kunden |
Abschnitt 7: Organisation der Nachbetrachtung (MS-Office, Cobra CRM PRO) | PK, PM & betavo gemeinsam für alle Teilnehmer |
Abschnitt 8: Umsetzung der Nachbetrachtung (MS-Office, Cobra CRM PRO) | PK gegenüber den PK-Kunden PM gegenüber den PM-Kunden Betavo gegenüber den betavo-Kunden |
Was bedeutet das für Sie als Teilnehmer?
Auch wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht, erfüllen die Parteien die datenschutzrechtlichen Pflichten entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für die einzelnen Prozessabschnitte wie folgt:Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit ist
- Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit ist
- BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der PK-Kunden in den Abschnitten 1,2,3,4,5,6,7 und 8 zuständig und
- BVV Pension Management GmbH für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der PM-Kunden in den Abschnitten 1,2,3,4,6,7 und 8 zuständig.
- betavo GmbH für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betavo-Kunden in den Abschnitten 1,2,3,4, 6, 7 und 8 zuständig.
- BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der PK-Kunden in den Abschnitten 1,2,3,4,5,6,7 und 8 zuständig und
- Die Parteien machen den betroffenen Personen die gemäß Art. 13 und 14 DSGVO erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zugänglich. Hierbei lässt jede Partei der anderen Partei sämtliche dafür notwendigen Informationen aus ihrem Wirkbereich zukommen.
- Die Parteien informieren sich unverzüglich gegenseitig über von Betroffenen geltend gemachte Rechtspositionen. Sie stellen einander sämtliche für die Beantwortung von Auskunftsersuchen notwendigen Informationen zur Verfügung.
- Datenschutzrechte können sowohl beim BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., bei der BVV Pension Management GmbH als auch bei der betavo GmbH geltend gemacht werden. Betroffene erhalten die Auskunft grundsätzlich von der Stelle, bei der Rechte geltend gemacht wurden.
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