Renten in der Niedrigzinsphase - was Sie jetzt wissen sollten

Seit seiner Gründung steht der BVV für eine lebenslange Versorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche. Infolge der Finanzmarktkrise - das heißt seit 2008/2009 - hat sich der seit Jahrzehnten rückläufige Zinstrend nochmals verstärkt und zu einem bislang nicht gekannten außerordentlich niedrigen Zinsniveau geführt. Im Folgenden erläutern wir Ihnen im Detail, mit welcher Maßnahme der BVV den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angemessen begegnet und was dies für Ihre Versorgung bedeutet.

Umbruch an den Kapitalmärkten

Die Kapitalmärkte haben sich in den letzten Jahren strukturell verändert. Die erzielbaren Erträge sind gravierend gesunken, die Kursschwankungen an den Kapitalmärkten haben dagegen deutlich zugenommen. Regelmäßige und planbare Erträge auf einem aufgrund der Verpflichtungen des BVV notwendigen Niveau lassen sich kaum noch erzielen.

Rund zwei Drittel unserer jährlichen Beiträge fließen in Tarife mit einem kalkulatorischen Rechnungszins von 4 Prozent. Unter den aktuellen, durch anhaltend außerordentlich niedrige Zinsen gekennzeichneten Rahmenbedingungen ist dieses Renditeniveau nicht mehr erreichbar.

Um in diesem Umfeld weiterhin ein sicherer und zuverlässiger Partner für Ihre Altersversorgung zu sein, hat der BVV seinen Mitgliedern vorgeschlagen, in den Tarifen mit einem kalkulatorischen Rechnungszins von 4 Prozent die aus zukünftigen Beiträgen resultierenden Zinsverpflichtungen zu reduzieren. Diesem Vorschlag wurde zugestimmt.

Bedingungsänderungen beschlossen

Die jährliche Rente setzt sich aus Rentenbausteinen zusammen. Diese ergeben sich aus der Umrechnung der gezahlten Beiträge anhand von Rentenfaktoren, auch Steigerungsbeträge genannt. In den Mitgliederversammlungen am 24. Juni 2016 wurde mit Wirkung für bestehende Versorgungsverhältnisse beschlossen, diese Rentenfaktoren in Tarifen mit einem kalkulatorischen Rechnungszins von 4 Prozent für die aus künftigen Beiträgen zu bildenden Rentenbausteine zu reduzieren. Die Bedingungsänderungen treten zum 1. Januar 2017 in Kraft. Die bis zum 31. Dezember 2016 bereits erworbenen Rentenbausteine bleiben in voller Höhe bestehen und sind nicht von der Änderung betroffen.

Änderungen im Detail und Möglichkeiten zum Ausgleich

Mit jedem Beitrag wird Ihrem BVV-Vorsorgekonto ein Rentenbaustein gutgeschrieben. Die Rentenbausteine ergeben sich aus der Multiplikation von Beitrag und Rentenfaktor. Die Summe Ihrer erworbenen Rentenbausteine ergibt Ihre spätere Rentenleistung.

Beispiel: Ein Beitrag von 100 Euro ergibt einen Rentenbaustein in Höhe von 11,45 Euro jährlich.

Der BVV reduziert, mit Wirkung ab 1. Januar 2017 die Rentenfaktoren für zukünftige Beiträge.

In der Tarifgemeinschaft A haben Sie bisher für jeden gezahlten Monatsbeitrag einen jährlichen Rentenbaustein in Höhe von 11,45 Prozent erhalten. Dieser wird auf 8,70 Prozent reduziert. Dies entspricht einer Absenkung um 24,02 Prozent.

In der Tarifgemeinschaft N wird eine neue Tabelle mit altersabhängigen Rentenfaktoren der Kalkulation zugrunde gelegt. Damit verringert sich die Rentenleistung aus den zukünftigen Beiträgen entsprechend.

Wichtig für Sie: Sämtliche Rentenbausteine, die Sie bis zum 31. Dezember 2016 erworben haben, bleiben in voller Höhe bestehen und sind nicht von der Maßnahme betroffen.

Bei unveränderter Beitragszahlung entsteht durch die neuen Rentenfaktoren eine Leistungsdifferenz. Im bestehenden Vertrag können Sie einen zusätzlichen Beitrag zahlen, bis maximal wieder die Rente erreicht ist, die sich mit den ursprünglichen Rentenfaktoren ergeben hätte.

Den zusätzlichen Beitrag können Mitgliedsunternehmen und/oder Mitgliedsangestellte zahlen. Auch als so genannte freiwillig Weiterversicherte haben Sie die Möglichkeit zum Ausgleich.

"Inwieweit bin ich von den Veränderungen betroffen?"

Die Änderungen betreffen regelmäßig Verträge, die vor dem 31. Dezember 2004 erstmalig geschlossen wurden. Danach abgeschlossene Verträge haben bereits niedrigere Rechnungszinssätze und werden nicht verändert.

Ob Ihr Vertrag von den Änderungen betroffen ist, erkennen Sie anhand der Tarifbezeichnung in Ihrem Versicherungsschein. Ist diese ohne Jahreszahl dargestellt, erfolgt für diesen Vertrag eine Anpassung.

Befindet sich in Ihren Unterlagen hingegen eine Jahreszahl hinter der Tarifbezeichnung, ist der Vertrag von der Änderung nicht betroffen.

BVV Kompaktvorsorge in der Tarifgemeinschaft A

  • Tarif DA
  • Leistungsplan A

BVV Kompaktvorsorge in der Tarifgemeinschaft N

  • Tarif DN
  • Tarif N
  • Leistungsplan N

"Ab wann ist die Änderung gültig?"

Die neuen Rentenfaktoren gelten ab dem 1. Januar 2017 und insoweit für Rentenbausteine aus Beiträgen, die ab dem 1. Januar 2017 gezahlt werden. Bis zum 31. Dezember 2016 erworbene Anwartschaften bleiben unberührt.

In regelmäßigen Abständen werden wir prüfen, ob der BaFin und den Mitgliedern bei Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Anhebung der Rentenfaktoren bis maximal auf die aktuell gültige Höhe wieder zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

Haben Sie noch Fragen?

Womöglich möchten Sie noch mehr über die Veränderungen bei den Versicherungsverhältnissen wissen?
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