News, 16.11.2016

Gesetzgeber beschließt neuen Höchstrechnungszins

Zum 1. Januar 2017 senkt der Gesetzgeber den Höchstrechnungszins („Garantiezins“) für Lebensversicherungen von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent pro Jahr.

Der BVV folgt dieser Entwicklung und führt zum 1. Januar 2017 eine neue Tarifgeneration ein.

Auf bestehende BVV-Verträge hat dies keine Auswirkungen. Die neue Tarifgeneration kommt erst beim Abschluss von Neuverträgen in 2017 zum Tragen.

Interessant für Ihre Mitarbeiter: Mit einem Vertragsabschluss im Jahr 2016 – für zum Beispiel eine zusätzliche Entgeltumwandlung – sichern sich Ihre Mitarbeiter den aktuellen Rechnungszins in Höhe von 1,25 Prozent. Für eine Beratung zu diesem Thema stehen wir Ihren Mitarbeitern gern zur Verfügung. Termine dafür können bequem online vereinbart werden.

Gern unterstützen wir Sie bei der Information Ihrer Mitarbeiter. Sprechen Sie uns an!