News, 26.11.2019
Entlastung bei Betriebsrenten geplant
Mit dem Koalitionsbeschluss vom 10.11.2019 hat die Bundesregierung die Einführung einer Grundrente in der Rentenversicherung beschlossen. Diese soll für Bestands- und Neurentner mit mindestens 35 Beitragsjahren zum 01.01.2020 eingeführt werden.
Unabhängig von der Grundrente sollen zusätzlich die Empfänger von Betriebsrenten durch die Absenkung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung spürbar entlastet werden. Hierfür wird ein monatlicher Freibetrag von 159 Euro eingeführt. Das heißt, dass 159 Euro der monatlichen Betriebsrente beitragsfrei sind. Geplant ist die Änderung laut Bundesministerium für Gesundheit zum 01.01.2020.
Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2020 geplant
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf am 11.10.2019 veröffentlicht. Beschlossen werden soll dieser noch in diesem Jahr, damit die Änderungen zum 01.01.2020 Anwendung finden können. Aus Sicht der Versorgungseinrichtungen ist eine technische Unterstützung des elektronischen Meldeverfahrens für eine erfolgreiche Umsetzung in der Praxis notwendig. Hierfür müssen sich die Krankenkassen auf einen Standard einigen.
Bitte beachten Sie: Mit einer technischen Umsetzung ist frühestens im zweiten Halbjahr 2020 zu rechnen.
Ein Beispiel
Wer derzeit eine monatliche Betriebsrente von 180 Euro erhält, überschreitet die bisherige Freigrenze von 155,75 Euro. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen daher auf die vollständige Betriebsrente gezahlt werden. Bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent sind das 28,26 Euro.
Ab dem 01.01.2020 sind die Beiträge nur noch auf die Differenz (21 Euro) zwischen dem Freibetrag (159 Euro) und der monatlichen Betriebsrente (180 Euro) zu zahlen. Das sind 3,30 Euro.
Die Einführung des Freibetrages führt somit zu einer deutlichen Entlastung, insbesondere für Personen mit einer geringen Betriebsrente.