News, 27.12.2019

Entlastung bei Betriebsrenten: Einführung Freibetrag

Der Deutsche Bundestag stimmte am 12.12.2019 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung zu. Das Gesetz sieht einen Freibetrag von zunächst 159,25 Euro für Betriebsrenten ab 2020 vor.

Das frühzeitige Inkrafttreten der Regelungen zum 01.01.2020 stellt die Krankenkassen und die Versorgungseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen.

Wir nehmen an, dass angesichts der komplexen Umsetzungserfordernisse das Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen und den Zahlstellen der Versorgungsbezüge nicht vor 2021 entsprechend angepasst werden kann.

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