News, 31.01.2017

Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016

Versand der Lohnsteuerbescheinigungen/Leistungsmitteilungen und der elektronischen Meldungen an das Finanzamt

Wir übermitteln der Finanzverwaltung die Daten für das Jahr 2016 elektronisch.

Dies gilt auch dann, wenn Sie für 2016 keine Leistungsmitteilung nach amtlichem Vordruck erhalten.

Rente aus der BVV Unterstützungskasse
Wir senden Ihnen in jedem Fall bis zum 28. Februar 2017 einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu.

Rente aus der BVV Pensionskasse und/oder dem BVV Pensionsfonds
Da wir nicht an jeden eine Leistungsmitteilung versenden, erfahren Sie hier, ob Sie bis zum 28. Februar 2017 eine Mitteilung von uns erhalten werden:

Sie bekommen eine Leistungsmitteilung, wenn

  • sich die Höhe Ihrer Bruttorente im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2015 geändert hat oder
  • Sie im Jahr 2016 zum ersten Mal eine Leistung von uns erhalten haben.

Bei vielen Versicherten ist die Höhe der Bruttorente im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2015 gleich geblieben und es hat sich lediglich die Höhe der abgeführten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geändert. In diesem Fall besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine neue Leistungsmitteilung auszustellen.

Die Ihnen zuletzt zugesandte Mitteilung ist solange gültig, bis sich die Höhe Ihrer Bruttorente ändert.

Doch auch ohne eine neue Leistungsmitteilung für das Jahr 2016 können Sie Ihre Steuererklärung erledigen: In der Rentenabrechnung für Dezember 2016 finden Sie in der Spalte Jahressummen alle Werte, die Sie dafür benötigen.

Weitere Informationen zur Einkommensteuererklärung und den Lohsteuerbescheinigungen/Leistungsmitteilungen haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

Steuererklärung und Steuerbescheinigung

Kontakt

Bei Fragen zu diesem Thema helfen wir Ihnen unter 030 / 896 01-681 gern weiter. Sollten Sie spezifische Fragen zum Steuerrecht haben, bitten wir Sie, sich an Ihren Steuerberater oder an einen Mitarbeiter Ihres Finanzamtes zu wenden.