News, 07.02.2018

Einkommensteuererklärung für 2017

Versand der Steuerbescheinigungen

BVV Unterstützungskasse
Erhalten Sie eine Rente aus der BVV Unterstützungskasse? Dann senden wir Ihnen in jedem Fall einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuer-bescheinigung zu.

BVV Pensionskasse und BVV Pensionsfonds
Sie erhalten eine Rente aus der BVV Pensionskasse und/oder dem BVV Pensionsfonds? Dann bekommen Sie eine Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt (Leistungsmitteilung), wenn

  • sich die Höhe Ihrer Bruttorente im Jahr 2017 im Vergleich zum Jahr 2016 geändert hat oder

  • Sie im Jahr 2017 zum ersten Mal eine Leistung von uns erhalten haben.

Bei vielen Versicherten hat sich lediglich die Höhe der abgeführten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geändert. In diesem Fall versenden wir keine Leistungsmitteilung.

Die Ihnen zuletzt zugesandte Mitteilung ist solange gültig, bis sich die Höhe Ihrer Bruttorente ändert.

In der Rentenabrechnung für Dezember 2017 finden Sie in der Spalte „Jahressummen“ alle Werte, die Sie für die Einkommensteuererklärung benötigen.

Weitere Informationen zur Einkommensteuererklärung haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

Steuererklärung und Steuerbescheinigung

Wir übermitteln der Finanzverwaltung die Daten für das Jahr 2017 elektronisch. Dies gilt auch dann, wenn Sie für 2017 keine Leistungsmitteilung nach amtlichem Vordruck erhalten.

Kontakt
Bei Fragen zu diesem Thema helfen wir Ihnen unter 030 / 520 05 68 13 gern weiter. Sollten Sie spezifische Fragen zum Steuerrecht haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an Ihr Finanzamt.