News, 20.01.2021

Das ändert sich ab 2021

Neue Hinzuverdienstgrenze und höherer Freibetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung

Neue Hinzuverdienstgrenze

Der Gesetzgeber hat die befristete Ausweitung der Hinzuverdienstregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung verlängert.

Für das Kalenderjahr 2021 beträgt die Hinzuverdienstgrenze jährlich 46.060 Euro.

Ziel des Gesetzgebers ist es, besonders diejenigen für einen erneuten Einsatz in ihrem bisherigen Beruf zu gewinnen, die bei der Bekämpfung der gesellschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie unterstützen wollen. Gleichzeitig soll diese Regelung sie vor einer (anteiligen) Kürzung ihrer vorgezogenen Altersrente durch den parallelen Hinzuverdienst weitestgehend schützen.

Diese Regelung gilt für alle Personen, die eine vorgezogene Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten – unabhängig vom ausgeübten Beruf.

Die Hinzuverdienstgrenze ist befristet bis zum 31.12.2021. Ab dem 01.01.2022 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von jährlich 6.300 Euro.

Höherer Freibetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Freibetrag für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich ab 2021 auf monatlich 164,50 Euro.

Das heißt, dass 164,50 Euro der monatlichen Betriebsrente beitragsfrei sind. Nur für den Teil der Betriebsrente, der über diesen Betrag liegt, werden künftig Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) fällig.

Weitere Informationen zum Freibetrag

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