News, 09.11.2022

Energiepreispauschale für Rentner

Nun ist es amtlich: Der Bundesrat hat am 28.10.2022 die Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale von 300 Euro an Renten- und Versorgungsbeziehende beschlossen.

Wer erhält die Einmalzahlung?

Anspruchsberechtigt sind Personen, die in Deutschland leben und

  • zum 01.12.2022 eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder
  • Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder
  • Versorgungsbezüge nach dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes erhalten.

Wann und von wem wird die Energiepreispauschale ausgezahlt?

Die Energiepreispauschale soll bis zum 15.12.2022 automatisch ausgezahlt werden.

Es handelt sich um eine gesonderte Einmalzahlung, die durch die jeweiligen Rentenzahlstellen der oben genannten Renten und Versorgungsbezüge überwiesen wird.

Der BVV zahlt demzufolge keine Energiepreispauschale aus.

Was ist zu beachten?

Die Energiepreispauschale ist einkommensteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei.

Wer kann dazu Fragen beantworten?

Fragen zur Energiepreispauschale beantworten Ihnen die Mitarbeitenden am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 20 Uhr telefonisch unter 030 / 221 911 001 erreichbar.

Wir sind für Sie da, rufen Sie uns an!

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