News, 07.09.2018

Aktuelles zur Kranken- und Pflegeversicherungspflicht von Leistungen aus privat fortgeführten Pensionskassenversorgungen

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit Beschluss vom 27.06.2018 (1 BvR 100/15; 249/15) zur Frage der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR) für Leistungen von Pensionskassen eindeutig positioniert. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die KVdR-Pflicht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht verfassungskonform ist.

Der BVV begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wohle der Alterssicherung unserer Versicherten und Rentner.

KVdR-Pflicht bisher

Leistungen aus privat fortgeführten Pensionskassenversorgungen unterlagen bisher der vollen Beitragspflicht zur KVdR, was dazu führte, dass sowohl die Beitrags- als auch Leistungsphase mit Sozialabgaben belastet wurden.

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht sah darin in seinem aktuellen Beschluss einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot gegenüber privaten Altersvorsorgeverträgen sowie privat fortgeführten Direktversicherungen. Bei privat fortgeführten Pensionskassenversorgungen wird der Rahmen des Betriebsrentenrechts verlassen, wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses die Versicherungsbeiträge eigenständig erbringt und der ehemalige Arbeitgeber nicht mehr daran beteiligt ist. Unter diesen Voraussetzungen besteht dann eine Verpflichtung zur Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen in der Rentenphase nicht mehr.

Auswirkungen auf die Pensionskassenversorgung beim BVV

Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass die Umsetzung der Kerninhalte des Beschlusses für die Kranken- und Pflegekassen ohne großen Aufwand nachvollziehbar und in zumutbarer Weise möglich ist. Der BVV wird im nächsten Schritt mit dem GKV-Spitzenverband sowie den jeweiligen Krankenkassen in den Dialog treten, um die weitere Vorgehensweise im Sinne der Versicherten und Rentner zu erörtern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Abstimmungsprozess sowie die technische Umsetzung Zeit benötigen.

Über die aktuellen Entwicklungen werden wir Sie informieren.

Weitere Informationen zum Beschluss

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

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