Informationen zur Lohnsteuerpflicht

Sie möchten die BVV-Rente beantragen und haben Anspruch auf eine Rente aus der BVV Unterstützungskasse (UK)? Für Ihre Entscheidung, ob der BVV diese Rente als „Hauptarbeitgeber“ oder „Nebenarbeitgeber“ abrechnen soll, finden Sie hier die nötigen Informationen.

Hauptarbeitgeber und Nebenarbeitgeber

Warum die Frage nach Haupt- oder Nebenarbeitgeber?

Der Versorgungsbezug aus der BVV Unterstützungskasse (UK) ist lohnsteuerpflichtig.

Wenn Sie mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge erhalten, wird zwischen einem so genannten „Hauptarbeitgeber“ (Steuerklasse I, II, III, IV oder V) und den „Nebenarbeitgebern“ (Steuerklasse VI) unterschieden.

Nur eine zahlende Stelle darf als „Hauptarbeitgeber“ abrechnen. Jeder weitere lohnsteuerpflichtige Bezug unterliegt der Steuerklasse VI.

Lohnsteuerpflichtige Bezüge

Lohnsteuerpflichtig sind zum Beispiel andere Betriebsrenten, die Sie direkt von Ihrem Arbeitgeber erhalten oder Zahlungen Ihres Arbeitgebers nach Rentenbeginn – wie etwa Abfindungen oder Lohnnachzahlungen.

Nicht lohnsteuerpflichtige Bezüge

Bezüge aus der BVV Pensionskasse (PK), dem BVV Pensionsfonds (PF) sowie Renten der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen nicht der Lohnsteuerpflicht.

Entscheidung BVV als Haupt- oder Nebenarbeitgeber

Sie dürfen den „Hauptarbeitgeber“ nur an eine zahlende Stelle vergeben. Alle anderen Stellen müssen dann als „Nebenarbeitgeber“ mit der Steuerklasse VI abrechnen. Daher sollte der „Hauptarbeitgeber“ dort angesetzt werden, wo der höchste lohnsteuerpflichtige Bezug fließt.

Die voraussichtliche Höhe des lohnsteuerpflichtigen Anteils Ihrer BVV-Versorgung aus der Unterstützungskasse können Sie unserer jährlichen Renteninformation unter dem Punkt „UK“ entnehmen.

Muster Renteninformation (mit Hervorherbung des lohnsteuerpflichtigen Anteils)

Ihre Rentenanwartschaft zum 01.01.2022
  Durchführungsweg
PK/UK
Stammrente
in EUR
Überschussrente
in EUR
monatlich
in EUR
Grundversorgung
Tarifgemeinschaft A PK 456,76 7,97 464,73
Tarifgemeinschaft A UK 9,71 0,79 10,50
Erhöhungsvertrag zur Tarifgemeinschaft A
Tarifgemeinschaft N 2012 (Plus)
UK 0,40 0,00 0,40
Tarifgemeinschaft N UK 36,30 2,60 38,90
 
Ergänzende Vorsorge
Altersvorsorge
Tarif ARLEP/oG 2002
PK 374,54 14,78 389,32
 
Summe   903,85

Bitte vergleichen Sie die voraussichtliche Höhe Ihrer BVV UK-Rente mit den sonstigen lohnsteuerpflichtigen Bezügen, die Sie nach BVV-Rentenbeginn erwarten.

In unserem Antrag geben Sie dann bitte an, ob wir Ihre UK-Rente als „Hauptarbeitgeber“ oder „Nebenarbeitgeber“ abrechnen sollen.

Änderung der Steuerklassenzuordnung

Falls Sie bereits eine Rente vom BVV erhalten und die Zuordnung der Steuerklasse ändern möchten, haben wir hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Zuordnung der Steuerklasse