Webcast: Weitergabe der SV-Ersparnis ab 2022 - Theorie und Praxis

19.07.2021

Durch das 2018 verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist der Arbeitgeber bei Abschluss eines Entgeltumwandlungsvertrages seit 2019 dazu verpflichtet, einen Teil der Sozialversicherungsersparnis (pauschal 15 Prozent oder spitz abgerechnet) zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an die Versorgungseinrichtung weiterzuleiten.

Ab 01.01.2022 gilt die Verpflichtung zur Weitergabe von Sozialversicherungsersparnissen auch für Entgeltumwandlungsverträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden.

In einem Webcast haben wir Ihnen aufgezeigt, wie Sie die gesetzlichen Regelungen umsetzen können und unsere Erfahrungen aus den ersten zwei Jahren des BRSG mit Ihnen geteilt.

Alle Details zur Veranstaltung

  • Webcast: Weitergabe der SV-Ersparnis ab 2022 - Theorie und Praxis
  • 19.07.2021
  • 11:00
  • virtuell

Welche Fragen sind bei der unternehmensinternen Umsetzung zu beachten und wie kann die Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis an den BVV erfolgen? Welche Erfahrungen hat der BVV mit den bisherigen Umsetzungsstufen des BRSG gemacht?

Wir wir sind im Webcast auf die gesetzlichen Regelungen und mögliche Fallstricke bei deren Umsetzung eingegangen.

Sie möchten weitere Informationen zu diesem Thema? Sie können Sie sich gern an Ihre Firmenkundenbetreuung wenden. Rufen Sie uns unter der 030 / 896 01-591 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.