Neuerungen beim BVV ab 01.01.2017

Wie auf den Mitgliederversammlungen des BVV vom 24.06.2016 beschlossen, werden für Verträge mit einem kalkulatorischen Rechnungszins von 4 Prozent die Rentenfaktoren für Beitragszahlungen ab dem 01.01.2017 reduziert.

Änderungen im Detail und Möglichkeiten zum Ausgleich

Mit jedem Beitrag wird Ihrem BVV-Vorsorgekonto ein Rentenbaustein gutgeschrieben. Die Rentenbausteine ergeben sich aus der Multiplikation von Beitrag und Rentenfaktor. Die Summe Ihrer erworbenen Rentenbausteine ergibt Ihre spätere Rentenleistung.

Beispiel: Ein Beitrag von 100 Euro ergibt einen Rentenbaustein in Höhe von 11,45 Euro jährlich.

In der Tarifgemeinschaft A haben Sie bisher für jeden gezahlten Monatsbeitrag einen jährlichen Rentenbaustein in Höhe von 11,45 Prozent erhalten. Dieser wird auf 8,70 Prozent reduziert. Dies entspricht einer Absenkung um 24,02 Prozent.

In der Tarifgemeinschaft N wird eine neue Tabelle mit altersabhängigen Rentenfaktoren der Kalkulation zugrunde gelegt. Damit verringert sich die Rentenleistung aus den zukünftigen Beiträgen entsprechend.

Wichtig für Sie: Sämtliche Rentenbausteine, die Sie bis zum 31.12.2016 erworben haben, bleiben in voller Höhe bestehen und sind nicht von der Maßnahme betroffen.

Bei unveränderter Beitragszahlung entsteht durch die neuen Rentenfaktoren eine Leistungsdifferenz. Im bestehenden Vertrag können Sie einen zusätzlichen Beitrag zahlen, bis maximal wieder die Rente erreicht ist, die sich mit den ursprünglichen Rentenfaktoren ergeben hätte.

Den zusätzlichen Beitrag können Mitgliedsunternehmen und/oder Mitgliedsangestellte zahlen. Auch als so genannte freiwillig Weiterversicherte haben Sie die Möglichkeit zum Ausgleich.

Nähere Informationen zu den Änderungen der Bedingungen ab 01.01.2017 haben wir Ihnen in einem Informationsblatt zusammengefasst:

"Inwiefern bin ich von den Veränderungen betroffen?"

Die Änderungen betreffen regelmäßig Verträge, die vor dem 31.12.2004 erstmalig geschlossen wurden. Danach abgeschlossene Verträge haben bereits niedrigere Rechnungszinssätze und werden nicht verändert.

Ob Ihr Vertrag von den Änderungen betroffen ist, erkennen Sie anhand der Tarifbezeichnung in Ihrem Versicherungsschein. Ist diese ohne Jahreszahl dargestellt, erfolgt für diesen Vertrag eine Anpassung.

Befindet sich in Ihren Unterlagen hingegen eine Jahreszahl hinter der Tarifbezeichnung, ist der Vertrag von der Änderung nicht betroffen.

BVV Kompaktvorsorge in der Tarifgemeinschaft A

  • Tarif DA
  • Leistungsplan A
BVV Kompaktvorsorge in der Tarifgemeinschaft N

  • Tarif DN
  • Tarif N
  • Leistungsplan N

"Ab wann ist die Änderung gültig?"

Die neuen Rentenfaktoren gelten ab dem 01.01.2017 und insoweit für Rentenbausteine aus Beiträgen, die ab dem 01.01.2017 gezahlt werden. Bis zum 31.12.2016 erworbene Anwartschaften bleiben unberührt.

In regelmäßigen Abständen werden wir prüfen, ob der BaFin und den Mitgliedern bei Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Anhebung der Rentenfaktoren bis maximal auf die aktuell gültige Höhe wieder zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

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