Abfindungen und Sonderzahlungen
Sonderzahlungen (zum Beispiel Boni, Tantieme oder Abfindungen) können Sie für den Aufbau einer Altersversorgung beim BVV verwenden.
Ihre Vorteile
- Sparen von Steuern- und Sozialabgaben
- Frei von Provisions- und Abschlusskosten
- Flexible Lösung für alle Lebenslagen:
Entscheiden Sie jährlich neu, ob Sie einen Teil Ihres Bonus in eine Altersvorsorge beim BVV investieren möchten.
Boni und Tantieme
Einmalzahlungen an den BVV
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber Boni oder Tantiemen erhalten, werden große Teile davon durch Steuern und Sozialabgaben aufgezehrt. Diese können Sie sparen, indem Sie Ihre Einmalzahlungen für Ihre Altersversorgung nutzen und beim BVV einzahlen.
Vorausgesetzt Sie haben die steuerlichen Freigrenzen im Rahmen einer Entgeltumwandlung (§ 3 Nr. 63 EStG) noch nicht (vollständig) ausgeschöpft.
Abfindungen
Die Besonderheit
Die Abfindungszahlungen, die Sie anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten, gelten in vollem Umfang als Arbeitslohn. Abfindungsbeträge können Sie jedoch steuerbegünstigt in eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung umwandeln:
Für jedes Beschäftigungsjahr im Unternehmen (maximal für 10 Jahre) können Sie einen Betrag von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei an die BVV Pensionskassse einzahlen. Die bereits gezahlten Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung werden dabei nicht angerechnet.
Nähere Informationen erhalten Sie dazu hier:
Telefonische Beratung
Termin vereinbaren
Um eine Beratung per Telefon zu vereinbaren, wählen Sie im Kalender ganz einfach die von Ihnen gewünschte Zeit aus - unsere Vorsorge-Experten rufen Sie dann zum ausgewählten Termin an.
Steuern
und Sozialabgaben
Leistungen aus steuerfreien Beiträgen sind im Rentenalter voll zu versteuern. Individuell und pauschal versteuerte Beiträge unterliegen in der Leistungsphase der Ertragsanteilbesteuerung.
Rentenzahlungen der betrieblichen Altersversorgung sind grundsätzlich beitragspflichtig zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.