
Die 13. Ordentliche Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. und die 99. Ordentliche Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. finden am Freitag, den 22. Juni 2012 im Hotel Berlin, Lützowplatz 17, in Berlin statt.
Grundsätzliches
Die ordentlichen Mitgliederversammlungen für die BVV Versorgungskasse und den
BVV Versicherungsverein finden in den ersten sieben Monaten eines jeden Jahres statt. Jedes Trägerunternehmen der BVV Versorgungskasse und jedes Mitgliedsunterneh-
men des BVV Versicherungsvereins ist zur Teilnahme berechtigt, ebenso wie jeder Versicherte.
Vertretungsvollmachten
Mit einer entsprechenden Vollmacht kann sich jeder Versicherte von einem anderen Versicherten des BVV vertreten lassen. Die Vertretungsvollmachten sind gültig, wenn sie dem Vorstand des BVV spätestens am achten Tag vor der Mitgliederversammlung schriftlich und mit der Originalunterschrift des bevollmächtigenden Versicherten zugegangen sind (nach § 17 Abs. 2 der Satzung der BVV Versorgungskasse und nach
§ 18 Abs. 2 der Satzung des BVV Versicherungsvereins). Unterbevollmächtigte sind verpflichtet, zusätzlich eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Informationen zum Download:
Nina Gleitsmann
Telefon: 030 / 896 01-476
Fax: 030 / 896 01-321
Kurfürstendamm 111 - 113
10711 Berlin