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Der BVV – betriebliche Altersversorgung seit 1909

Seit über 100 Jahren ist der BVV die tragende Säule der betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten in der Bank- und Finanzdienstleistungsbranche. Mehr als 700 Mitgliedsunternehmen mit rund 331.000 Versicherten und mehr als 94.000 Rentnern vertrauen auf die Leistungen des BVV.

Mit dem BVV Versicherungsverein (Pensionskasse) und der BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse) stehen für Unternehmen der Finanzwirtschaft zwei Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Beide Durchführungswege decken ein breites Spektrum der arbeits-, steuer- und versicherungsrechtlichen Aspekte der betrieblichen Altersversorgung ab.

Seit 2008 wird dieses Angebot ergänzt durch den BVV Pensionsfonds, der im Rahmen der Auslagerung von Pensionsrückstellungen genutzt wird.

Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. ist als Pensionskasse ein rechtlich selbstständiges Unternehmen. Er zahlt je nach Vertragsabschluss im Alter und bei einer vorliegenden Invalidität entsprechende Renten aus – lebenslang. Der BVV ist, gemessen am verwalteten Vermögen, Deutschlands größte Pensionskasse.

Der BVV gehört seinen Mitgliedern. Das spiegelt sich wider in der paritätischen Besetzung des Aufsichtsrates. Er besteht aus 15 Personen: dem Vorsitzenden und je sieben Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates wird von der gesamten Mitgliederversammlung gewählt, während die Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber alle vier Jahre in getrennten Wahlgängen ermittelt werden.

Die Mitgliederversammlung, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen vertreten sind, stimmt über wichtige Unternehmensentscheidungen - wie beispielsweise Änderungen der Satzung und Versicherungsbedingungen - getrennt ab. Nur wenn mit der satzungsgemäßen Mehrheit der Stimmen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer eine Änderung der Satzung und der Versicherungsbedingungen beschlossen wurde, kann diese Änderung des Geschäftsplans in Kraft treten – die Genehmigung der Versicherungsaufsichtsbehörde (BaFin) vorausgesetzt.

Die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. entspricht der Besetzung der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. sowie der des BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG.

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Kontakt

Kommunikation

Nina Gleitsmann
Telefon: 030 / 896 01-476
Fax: 030 / 896 01-321
Kurfürstendamm 111 - 113
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