Sichern Sie sich Ihre Zulage
Haben Sie im Vorjahr Beiträge an die BVV Pensionskasse aus Ihrem
individuell versteuerten
Individuelle Versteuerung des Beitrages
Individuelle Versteuerung meint, dass Ihr Beitrag an den BVV aus Ihrem Nettoeinkommen gezahlt wird.
Eine individuell versteuerte Beitragszahlung ist beispielsweise Voraussetzung für die staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente.
Einkommen gezahlt, und gehören Sie zum
zulageberechtigten Personenkreis
Unmittelbar Zulageberechtigte/r
Unmittelbar zulagenberechtigt und damit berechtigt, die staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente zu erhalten, sind alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten.
Erfahren Sie mehr
? Dann können Sie die staatliche Zulage beantragen.
Den Zulageantrag erhalten Sie im Folgejahr zusammen mit der Bescheinigung nach
§ 10a EStG für das Finanzamt und der Bescheinigung nach § 92 EStG für Ihre Unterlagen.
Den Zulageantrag senden Sie ausgefüllt und unterschrieben an den BVV zurück. Wir leiten diesen dann für Sie an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Auf dem Zulageantrag haben Sie die Möglichkeit, dem BVV eine Vollmacht zu erteilen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, übernehmen wir automatisch die Beantragung der Zulage in den folgenden Jahren. Sollten sich Änderungen bezüglich Ihres Vertrages ergeben, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.
Die häufigsten Fragen mit den dazugehörigen Antworten zum Zulageantrag sowie zu den Bescheinigungen nach § 10a EStG und nach § 92 EStG haben wir für Sie zusammengestellt:
Informationen zum Download:
Weitere Informationen zum Thema:
Kurfürstendamm 111 - 113
10711 Berlin
ServiceLine: 01805 / 90 80 70
(14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/Min.
aus Mobilfunknetzen)
Fax: 030 / 896 01-29 481
Sie erreichen uns:
Montag - Freitag 8-18 Uhr