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Wir informieren Sie jährlich über Ihre Ansprüche

Renteninformation

Jährlich (im zweiten Quartal) versenden wir an Sie eine Renteninformation, in der wir Ihnen mitteilen,

  • welche Versorgungsanwartschaften Sie bisher erworben haben,
  • welche Anwartschaften Sie noch erwerben können (unverbindliche Hochrechnung),
  • wie hoch Ihre Anwartschaften aus einer zusätzlichen Altersversorgung per Entgeltumwandlung oder als ergänzende Vorsorge sind.

Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, haben wir Ihre Anwartschaften auf die einzelnen Durchführungswege aufgeteilt:

  • BVV Pensionskasse
  • BVV Unterstützungskasse
  • BVV Pensionsfonds

Die häufigsten Fragen mit den dazugehörigen Antworten zum Inhalt und Aufbau der Renteninformation haben wir für Sie zusammengestellt:

Häufige Fragen und Antworten

Kontakt

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