
Am 1. Januar 2008 ist die vierte und letzte Riesterstufe in Kraft getreten. Die staatliche Grundzulage steigt auf jährlich 154 Euro, die Kinderzulage auf 185 Euro. Für ab dem Jahr 2008 geborene Kinder erhalten Sie künftig sogar 300 Euro pro Jahr.
Gleichzeitig erhöht sich der Betrag, den Sie maximal beim jährlichen Sonderausgabenabzug steuerlich geltend machen können, auf 2.100 Euro. Um sich die volle staatliche Förderung zu sichern, investieren Sie jedes Jahr mindestens vier Prozent (inkl. Zulage) Ihres Bruttoeinkommens in eine förderfähige Altersvorsorge beim BVV. Profitieren Sie dabei von unseren ausgezeichneten Altersvorsorgeprodukten.
Berechnen Sie gleich Ihren persönlichen Vorschlag, ermitteln Sie Ihre staatliche Förderquote und verfolgen Sie Ihren individuellen Zulagenverlauf.