In diesen Tagen erhalten Sie von uns die notwendigen Unterlagen, um Ihre Riester-Förderung für das Beitragsjahr 2009 zu beantragen.
Die staatliche Förderung können Sie beanspruchen, wenn
- Sie zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis gehören und
- Sie oder Ihr Arbeitgeber in 2009 individuell versteuerte Beiträge aus Ihrem Nettoeinkommen an den BVV Versicherungsverein (Pensionskasse) gezahlt haben.
Wenn für Sie bereits ein Dauerzulageantrag besteht, erhalten Sie von uns folgende Unterlagen:
- die Bescheinigung nach § 10a Einkommensteuergesetz (EStG) - damit können Sie die gezahlten Beiträge im Rahmen Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen,
- die Bescheinigung nach § 92 EStG - Informationen über Zulagezahlungen und Rückzahlungen, die auf Ihren Vertrag im abgelaufenen Kalenderjahr erfolgten,
- das Merkblatt "Die Riester-Förderung beim BVV" – mit Informationen, wenn ein Dauerzulageantrag besteht.
Wenn Sie uns bisher keine Vollmacht zur dauerhaften Beantragung Ihrer Riester-Zulage erteilt haben, senden wir Ihnen zusätzlich folgende Unterlagen zu:
- den Antrag auf Altersvorsorgezulage (für Ihre Grundzulage),
- den Ergänzungsbogen Kinderzulage (für die Kinderzulage),
- die Leistungsübersicht für die BVV Altersvorsorge aus staatlichen Zulagen (Tarif ARLEP/Z),
- die Erläuterungen zum Antrag auf Altersvorsorgezulage 2009,
- das Merkblatt "Die Riester-Förderung beim BVV" – mit Informationen, wenn kein Dauerzulageantrag besteht.
Reduzieren Sie zukünftig Ihren persönlichen Verwaltungsaufwand mit einer Vollmacht zur dauerhaften Beantragung Ihrer Riester-Zulage. Ihr Vorteil: Sie füllen den Antrag einmalig aus und teilen uns lediglich zulagerelevante Änderungen mit (beispielsweise die Geburt eines Kindes). Die Vollmacht können Sie selbstverständlich jederzeit widerrufen.
Die häufig gestellten Fragen haben wir für Sie unter
Häufige Fragen und Antworten zum Zulageantrag
zusammengestellt. Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gern weiter.