
Bürgerentlastungsgesetz
Ab 1. Januar 2010 können durch das Bürgerentlastungsgesetz Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll steuerlich geltend gemacht werden. Absetzbar sind die Ausgaben für eine Basisversicherung, die der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. In dem Umfang profitieren also auch Privatversicherte von der Neuerung.
Lohnsteuerklasse IV mit Faktor
Berufstätige Ehepaare bekommen 2010 durch das neue Faktor-Verfahren mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Lohnsteuerklasse.
Mit diesem Verfahren, für das beide Ehegatten die Lohnsteuerklasse IV mit Faktor wählen (anstelle der bisherigen Klasse III/V), wird erreicht, dass der Steuervorteil des Ehegattensplittings bereits bei der monatlichen Gehaltszahlung beider Ehegatten berücksichtigt wird. Der Unterschied zur bisherigen Besteuerung nach Steuerklassen IV/IV besteht darin, dass der Tarif mittels eines individuell ermittelten Faktors berechnet wird. Eventuelle Steuerfreibeträge fließen somit von Beginn an in die Steuerberechnung ein und nicht erst zum Zeitpunkt der Einkommensteuererklärung.
Durch das Faktor-Verfahren wird der Lohnsteuerabzug der voraussichtlichen Jahressteuerschuld sehr genau angenähert. Damit können höhere Nachzahlungen und gegebenenfalls auch Einkommensteuervorauszahlungen, wie sie bei der Steuerklassenkombination III/V entstehen, vermieden werden.
Der Faktor wird in der Lohnsteuerkarte auf Antrag eingetragen.
Grundfreibetrag
Im neuen Jahr bleibt mehr vom Einkommen steuerfrei. Der Grundfreibetrag steigt auf 8.004 Euro für Ledige und auf 16.008 Euro für verheiratete Paare.
Kindergeld
Sowohl das Kindergeld als auch die steuerlichen Freibeträge für den Nachwuchs werden angehoben. Für das erste und zweite Kind zahlt der Staat ab Januar 2010 monatlich 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte sowie jedes weitere Kind 215 Euro. Der jährliche Kinderfreibetrag, der unter Anrechnung des Kindergeldes genutzt werden kann, steigt auf 7.008 Euro.