News, 06.10.2011
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Neue Tarifgeneration beim BVV ab dem Jahr 2012
Ab dem 1. Januar 2012 senkt der Gesetzgeber für Neuverträge den Höchstrechnungszins von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent. Der Höchstrechnungszins weist die garantierte Verzinsung eines Versorgungsvertrags aus.
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