

In einer Pressemitteilung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 15. September 2009 eine Entscheidung (BAG – 3 AZR 17/09) zu gezillmerten Versicherungsverträgen bei einer Entgeltumwandlung veröffentlicht.
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In seinem Urteil vom 15. März 2007 hatte das Landesarbeits-
gericht München eine Entgeltumwandlungsvereinbarung für unwirksam erklärt und verkündet, dass die in der Lebens-
versicherungswirtschaft übliche Zillmerung – die Verteilung von Abschlusskosten auf die ersten Beitragsjahre eines Versicherungsvertrages – im Rahmen der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung unzulässig sei.

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